30 April 2026, 10:22

AfD scheitert mit Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße

Schwarz-weiß-Illustration einer Menge mit Schildern, auf denen "Prozession zum Wahllokal nach einem erfolgreichen Wahlkampf" steht

AfD scheitert mit Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße

Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der rechtsextremen AfD gegen das Ergebnis der Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Bei der Abstimmung im März hatte sich der CDU-Kandidat Martin Heusler knapp durchgesetzt. Die AfD hatte mögliche Unregelmäßigkeiten moniert, doch die Behörden fanden keine Belege für die Vorwürfe.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Im Mittelpunkt des Streits stand die Wahl vom 22. März, bei der Heusler mit 51,5 Prozent der Stimmen gewann – nur drei Prozentpunkte vor der AfD-Kandidatin Christine Beyer. Die lokale AfD-Fraktion stellte das Ergebnis infrage und verwies auf eine deutliche Kluft zwischen den Brief- und den Urnenwahlen: Während Heusler 70,6 Prozent der Briefstimmen erhielt, holte Beyer 54,1 Prozent der Stimmen an den Wahlurnen.

Der Wahlleiter wies die Argumente der AfD als unbegründete Vermutungen zurück. Für einen erfolgreichen Einspruch seien konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nötig – die die Partei jedoch nicht vorlegen konnte. Die AfD führte zudem an, dass viele wahlberechtigte Bürger, die Briefwahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht wählten. Doch auch hier sahen die Verantwortlichen keinen Anlass für Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl.

Eine Mehrheit der Kreistagsabgeordneten stimmte gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit das ursprüngliche Wahlergebnis. Trotz dieser Niederlage kann die Partei noch vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Entscheidung klagen.

Zunächst bleibt Heuslers Sieg jedoch bestehen, da der Kreistag das Wahlergebnis für gültig erklärt hat. Zwar behält sich die AfD weitere rechtliche Schritte vor, doch die aktuelle Entscheidung bedeutet, dass es vorerst keine Änderungen am Ergebnis gibt. Die Behörden betonten, dass unbelegte Behauptungen allein nicht ausreichen, um eine Wahl anzufechten.

Quelle