08 May 2026, 18:20

Beamtenbund kritisiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht

Grundrisszeichnung des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierter Gebäudeplanung und Anmerkungen.

Beamtenbund kritisiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht

Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Änderungen am Regierungsentwurf für die Besoldungsreform

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat weitreichende Nachbesserungen am Entwurf des Bundes für eine Reform der Beamtenbesoldung gefordert. Zwar begrüßt die Organisation Teile des Vorhabens, warnt jedoch, dass zentrale Elemente – darunter Einkommensannahmen und Besoldungsunterschiede – gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten.

Die von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegten Reformpläne sehen zwar höhere Einstiegsgehälter für Bundesbeamte vor, stoßen bei den Gewerkschaften jedoch auf scharfe Kritik. Dobrindts Entwurf beinhaltet eine grundlegende Änderung der Gehaltsberechnung: Erstmals geht die Regierung von einem zusätzlichen Partnereinkommen in Höhe von rund 20.000 Euro pro Jahr aus und verabschiedet sich damit vom bisherigen Modell des „Alleinverdieners“. Beamtenvertreter halten diese Annahme für ungerecht, da sie auf Faktoren beruhe, die der einzelne Beschäftigte nicht beeinflussen könne.

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Der DBB äußert zudem Bedenken hinsichtlich der Gehaltsunterschiede innerhalb der B-Besoldungsgruppe, die höhere Beamte erfasst. Nach dem aktuellen Entwurf läge der Abstand zwischen den Stufen B3 und B4 bei nur 1,6 Prozent – deutlich unter dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Mindestmaß. Der Verband wirft dem Plan vor, zwei zentrale Grundsätze zu verletzen: das Leistungsprinzip, das eine Besoldung nach Verdienst vorsieht, sowie die Differenzierungsregel, die klare Abstände zwischen den Besoldungsstufen verlangt.

Trotz Nachfragen hat das Innenministerium die Diskrepanzen in der B-Besoldung bisher nicht kommentiert. Eigene Berechnungen des DBB zeigen, dass die geplanten Unterschiede hinter den gesetzlichen Anforderungen zurückbleiben.

Zwar sieht die Reform vor, dass Berufsanfänger künftig direkt in die zweite Gehaltsstufe eingruppiert werden, was die Einstiegsgehälter erhöht. Die Anpassungen für Beamte der B-Gruppen fallen jedoch geringer aus als für Beschäftigte der niedrigeren A-Gruppen. Diese Ungleichbehandlung verstärkt die Vorbehalte des DBB – auch wenn der Verband einige positive Ansätze im Gesetzentwurf anerkennt.

Die Forderungen des DBB spiegeln die Spannungen zwischen den Sparbemühungen der Regierung und den verfassungsrechtlichen Besoldungsstandards wider. Bleibt der Entwurf unverändert, drohen höheren Beamten geringere Gehaltserhöhungen und rechtlich fragwürdige Besoldungsstrukturen. Der Verband drängt auf eine umfassende Überarbeitung, bevor das Gesetz weiterverfolgt wird.

Quelle