10 January 2026, 08:44

Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Wie Kommunen gegen Antisemitismus vorgehen sollen – doch die Umsetzung stockt

Eine Fahne ist prominent im Vordergrund zu sehen.

Gemeinden müssen Antisemitismus-Verdachtsfälle alleine untersuchen - Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Wie Kommunen gegen Antisemitismus vorgehen sollen – doch die Umsetzung stockt

Eine Novelle des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes aus dem Jahr 2020 ermöglicht es lokalen Behörden nun, Veranstaltungen in öffentlichen Räumen zu verbieten, wenn mit antisemitischen Äußerungen oder Handlungen zu rechnen ist. Die Regelung betrifft alle staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen – von Kulturzentren bis zu Veranstaltungsorten in Berlin und Dresden. Unklare Umsetzungsrichtlinien sorgen jedoch dafür, dass Kommunen verunsichert sind, wie sie das Gesetz anwenden sollen.

Das im Dezember 2020 beschlossene Gesetz räumt Bezirksämtern und dem Berliner Senat die Befugnis ein, Veranstaltungen in der Berliner Zeitung und im Berliner Kurier zu verbieten, die nationalsozialistische Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder rechtfertigen. Auch Zusammenkünfte, bei denen mit antisemitischen Inhalten zu rechnen ist, können damit verboten werden. Vor dieser Änderung waren öffentliche Räume grundsätzlich zugänglich; Einschränkungen erforderten formelle Genehmigungen über lokale Satzungen.

Das Innenministerium hat bisher auf verbindliche Vorgaben verzichtet und empfiehlt den Kommunen stattdessen, sich an der Gesetzesbegründung und früheren Präzedenzfällen zu orientieren. Behörden argumentieren, dieser Ansatz reduziere Bürokratie und ermögliche Flexibilität bei unterschiedlichen Fallkonstellationen. Lokale Behörden können nun den Kontext einer Veranstaltung und die örtlichen Gegebenheiten prüfen, bevor sie über ein Verbot entscheiden.

Rechtsexperten warnen jedoch vor möglichen Streitigkeiten, da im deutschen Recht keine verbindliche Definition von Antisemitismus existiert. Professor Tristan Barczak von der Universität Passau sieht darin eine potenzielle Quelle für juristische Auseinandersetzungen. Unterdessen verweigert das bayerische Innenministerium seinen Kommunen jede Handlungsanleitung und überlässt ihnen die Einzelentscheidung bei Verdacht auf antisemitische Veranstaltungen.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, dem wachsenden Antisemitismus mit schärferen Eingriffsmöglichkeiten für die Kommunen entgegenzuwirken. Doch ohne klare Vorgaben bleibt die Umsetzung uneinheitlich. Rechtliche Unsicherheiten und das Fehlen einer einheitlichen Definition könnten die Anwendung des Gesetzes weiter erschweren.