Betrunken zum Bewerbungsgespräch: 4,75 Promille enden vor Gericht
Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch – mit einem Blutalkoholwert weit über dem gesetzlichen Grenzwert. Mitarbeiter des Seniorenheims bemerkten ihren alkoholisierten Zustand und alarmierten die Polizei. Der Vorfall führte zu einem Gerichtsverfahren und harten Strafen für die Frau.
Die Frau war selbst mit dem Auto zum Bewerbungsgespräch in der Pflegeeinrichtung gefahren. Bei ihrer Ankunft nahm die Personalverantwortliche starken Alkoholgeruch wahr und verständigte umgehend die Behörden. Spätere Polizeitests bestätigten einen Blutalkoholspiegel von 4,75 Promille – ein Wert, der deutlich über der gesetzlichen Grenze für Fahruntüchtigkeit liegt.
Ein Gericht sprach die Frau zunächst frei. Doch das Urteil wurde in der Berufung aufgehoben, und sie wurde wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt. Der Richter verhängte ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro und entzog ihr den Führerschein für mindestens sechs Monate.
Die Verurteilung erfolgte nach einer Blutalkoholmessung, die fast das Zehnfache des deutschen Grenzwerts von 0,5 Promille betrug. Der Führerscheinentzug dauert mindestens ein halbes Jahr, zudem muss sie die Geldstrafe zahlen. Ob es weitere Konsequenzen in Zusammenhang mit der Bewerbung geben wird, haben die Behörden nicht mitgeteilt.






