20 February 2026, 10:44

BGH entscheidet über bröckelnde Balkone – wer zahlt die Reparatur?

Ein teilweise abgerissener Bau mit zerbrochenen Wänden und verstreuten Trümmern, darunter Holzstücke, in einem Zustand des Verfalls.

Bröckelnde Balkone: Eigentümerstreit von der Ostsee bis zum Bundesgerichtshof - BGH entscheidet über bröckelnde Balkone – wer zahlt die Reparatur?

Ein Streit darüber, wer für die Reparatur bröckelnder Balkone in einer Wohnanlage an der Ostsee aufkommen muss, ist nun vor Deutschlands höchstem Gericht gelandet. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet derzeit, ob Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) einzelne Eigentümer überstimmen dürfen, wenn Sicherheitsrisiken bestehen. Ein endgültiges Urteil wird für den 24. April erwartet – mit weitreichenden Folgen für tausende ähnliche Fälle bundesweit.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein maroder Balkon in einer Wohnanlage in Oldenburg in Holstein. Laut Teilungserklärung des Gebäudes trägt jeder Eigentümer die Kosten für die Instandhaltung seines eigenen Balkons selbst. Als die WEG jedoch ein Gutachten mit drei Sanierungsvarianten in Auftrag gab, fand keine der Optionen bei der Versammlung 2022 eine Mehrheit – die Reparatur blieb damit auf unbestimmte Zeit blockiert.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Vorinstanzen in Oldenburg und Itzehoe gaben den einzelnen Eigentümern recht und urteilten, dass die Gemeinschaft keine Befugnis habe, eine Entscheidung durchzusetzen. Sie beriefen sich dabei auf frühere BGH-Urteile, darunter einen Beschluss aus dem Jahr 2000 (Az. V ZR 58/99), der Balkone als Sondereigentum – also Privatbesitz – einstuft, sofern die Teilungserklärung nichts anderes vorsieht. Der Anwalt der WEG argumentierte hingegen, dass Sicherheitsrisiken ein gemeinsames Handeln erforderten; die Gemeinschaft könne sich ihrer Fürsorgepflicht nicht vollständig entziehen.

Der BGH hat die Revision zugelassen und muss nun klären, wie weit solche Vereinbarungen reichen. Frühere Urteile, etwa eine Entscheidung von 2016 zu Rollläden (Az. V ZR 3/16), zeigen, dass selbst bei Gemeinschaftseigentum Instandhaltungskosten auf einzelne Eigentümer abgewälzt werden können – geregelt in § 16 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Der vorsitzende Richter bezeichnete die Frage als "äußerst wichtig" mit Auswirkungen auf unzählige WEGs in ganz Deutschland.

Die BGH-Entscheidung wird maßgeblich dafür sein, ob Gemeinschaften private Instandhaltungsregeln außer Kraft setzen dürfen, wenn die Sicherheit auf dem Spiel steht. Bestätigt das Gericht diese Position, könnte das Urteil die Praxis in deutschen Eigentumswohnungen grundlegend verändern – insbesondere in älteren Gebäuden mit unklaren Teilungserklärungen. Das Urteil wird am 24. April erwartet.