BGH stoppt Verbrenner-Verbot: Politik muss über Klimaziele für Autos entscheiden
George BenthinBGH stoppt Verbrenner-Verbot: Politik muss über Klimaziele für Autos entscheiden
Deutschlands höchstes Gericht hat Versuche blockiert, ab 2030 den Verkauf neuer Benzin- und Dieselautos zu verbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am 23. März 2026 Klagen der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz ab. In der Begründung hieß es, solche Entscheidungen müssten von der Politik und nicht von Zivilgerichten getroffen werden.
Mit den Klagen sollte erreicht werden, dass BMW und Mercedes-Benz nach November 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen. Umweltaktivisten argumentierten, die Autobauer müssten strengere Klimaziele einhalten. Doch der BGH urteilte, dass kein konkretes CO₂-Budget für eines der beiden Unternehmen festgelegt worden sei.
Das Gericht stellte zudem klar, dass CO₂-Budgets auf nationaler Ebene gelten und nicht für einzelne Unternehmen. Es berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021, das den Gesetzgeber zu schärferen Klimaschutzgesetzen verpflichtet hatte. Seither bleibt die Festlegung branchenspezifischer Regeln eine politische Aufgabe.
Sowohl BMW als auch Mercedes-Benz begrüßten das Urteil. Beide Unternehmen bekräftigten ihr Engagement für Nachhaltigkeit, kündigten aber keine unmittelbaren Änderungen ihrer Produktionspläne an.
Die Entscheidung lässt die Klimaziele für den Verkehrssektor bis 2030 unverändert. Über künftige Einschränkungen für Verbrenner werden nicht die Gerichte, sondern die Politik entscheiden. Das Urteil unterstreicht, dass die politischen Institutionen den Rahmen für die Reduzierung von Emissionen vorgeben müssen.






