Bundestag lockert Arbeitsschutzregeln für KMU – weniger Bürokratie, mehr Risiko?
Hans-Werner HövelBundestag lockert Arbeitsschutzregeln für KMU – weniger Bürokratie, mehr Risiko?
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die Mitarbeitergrenzen für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit anzuheben. Durch die Änderung entfällt für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten die Pflicht, einen eigenen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Bisher galt diese Regelung bereits ab 20 Mitarbeitern.
Die Reform ist Teil einer umfassenden Initiative zur Bürokratieabbau für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Nach Schätzungen der Behörden sparen die Betriebe dadurch jährlich rund 135 Millionen Euro. Größere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können künftig mit nur einem Sicherheitsbeauftragten auskommen – sofern sie nicht in Hochrisikobranchen tätig sind.
Kritik kommt unter anderem von den Grünen und der Linken. Sie warnen, dass weniger Sicherheitsbeauftragte zu mehr Arbeitsunfällen führen könnten. Fachleute beobachten die Auswirkungen der Reform genau und sind bereit, nachzubessern, sollte sich der Arbeitsschutz verschlechtern.
Nach den alten Vorschriften sah die DGUV Vorschrift 2 vor, dass alle Arbeitgeber eine Sicherheitsbetreuung sicherstellen mussten, wobei ab einer bestimmten Betriebsgröße interne oder externe Fachkräfte verpflichtend waren. Wie viele Unternehmen genau betroffen sind, bleibt unklar. Die Reform stellt jedoch eine deutliche Veränderung der Arbeitsschutzbestimmungen dar.
Ziel der neuen Regelungen ist es, die finanzielle Belastung für KMU zu verringern, ohne die Sicherheitsstandards zu senken. Die Behörden werden die Entwicklungen genau überwachen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsschutz nicht leidet. Sollten sich Risiken zeigen, könnten weitere Anpassungen der Reform folgen.






