DAK-Gesundheit führt schärfere MwSt-Regeln für Apotheken ein – ab Mai 2026
Hildegund LachmannDAK-Gesundheit führt schärfere MwSt-Regeln für Apotheken ein – ab Mai 2026
DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preismeldungen
Ab dem 1. Mai 2026 gelten für Apotheken strengere Vorgaben bei der Einreichung von Preisinformationen. Wer die neuen Anforderungen zu Mehrwertsteuer und Abrechnung nicht einhält, muss mit Sanktionen rechnen. Die Änderungen sollen die Kostenvoranschläge und Abrechnungsprozesse bundesweit vereinheitlichen und effizienter gestalten.
Nach den aktualisierten Richtlinien müssen Apotheken künftig sowohl Nettopreise als auch den zutreffenden Mehrwertsteuer-Kennzeichen (MwSt.-Indikator) für elektronische Kostenvoranschläge angeben. Standardmäßig gilt die "1" für den regulären Steuersatz und die "2" für den ermäßigten Satz – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind oder eine Steuerbefreiung greift.
Das neue System verlangt, dass der MwSt.-Indikator zusammen mit dem Nettopreis übermittelt wird, in der Regel gekennzeichnet als "Netto (regulärer MwSt.-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt.-Satz)". Die DAK-Gesundheit warnt: Bei Nichteinhaltung drohen abgelehnte Einreichungen und mögliche Abrechnungsstreitigkeiten.
Ausnahmen gibt es nur, wenn vertraglich Bruttopreise festgelegt sind oder keine Mehrwertsteuer anfällt. In allen anderen Fällen müssen Apotheken sicherstellen, dass Nettopreise (ohne MwSt.) angegeben werden – sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die überarbeiteten Regeln treten am 1. Mai 2026 in Kraft, mit klaren Konsequenzen für Zuwiderhandlungen. Apotheken müssen ihre Abrechnungssysteme anpassen, um MwSt.-Indikatoren und Nettopreise dort einzubinden, wo es erforderlich ist. Wer dies versäumt, riskiert abgelehnte Kostenerstattungen und administrative Komplikationen.






