11 February 2026, 16:53

Doppelter Messerangriff in Heide: Angeklagter behauptet polizeiliche Verfolgung

Eine Karikatur eines Mannes mit einem Messer vor einem Grab mit Text darauf, umgeben von liegenden Menschen und Bäumen im Hintergrund; Text unten lautet "Der spanische Grobian fügt Verstümmelung zum Mord hinzu."

23-Jähriger vor Gericht wegen Messerangriffe in Heide - Doppelter Messerangriff in Heide: Angeklagter behauptet polizeiliche Verfolgung

Ein 23-jähriger Mann muss sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten, nachdem er im August 2025 in Heide zwei Menschen erstochen hat. Der Angeklagte gestand die Taten, weigerte sich jedoch zunächst, seine Motive zu erklären.

Im Laufe des Verfahrens behauptete er später, aus dem Glauben heraus gehandelt zu haben, ständig von der Polizei überwacht zu werden.

Der erste Angriff ereignete sich am 3. August 2025, als der Angeklagte eine 40-jährige Frau mit einem Messer verletzte. Sie erlitt eine tiefe Bauchwunde und leidet seitdem unter bleibenden Nervenschäden im rechten Arm.

Am folgenden Tag erstach derselbe Mann ein zweites Opfer – ein Mann, dessen Verletzungen vor Gericht nicht näher beschrieben wurden. Die Behörden haben bisher nicht bestätigt, ob der Angeklagte vor den Vorfällen tatsächlich unter polizeilicher Beobachtung stand.

Die Staatsanwaltschaft plädiert darauf, dass der Beschuldigte aufgrund verminderter Schuldfähigkeit nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollte. Stattdessen wird seine Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung auf unbestimmte Zeit gefordert. Nun muss das Gericht entscheiden, ob seine Taten auf eine psychische Störung zurückzuführen sind und ob von ihm weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

Aktuell befindet sich der Angeklagte in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung, während der Prozess weiterläuft.

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Das Verfahren wird klären, ob der Mann in eine langfristige psychiatrische Behandlung eingewiesen wird statt ins Gefängnis. Seine Behauptung, von der Polizei überwacht worden zu sein, konnte bisher nicht bestätigt werden. Im Mittelpunkt der Verhandlung steht weiterhin die Beurteilung seines geistigen Zustands zum Zeitpunkt der Angriffe. Auch das Ausmaß der Verletzungen der Opfer, insbesondere die bleibenden Nervenschäden der Frau, werden in die endgültige Entscheidung einfließen.