EuGH-Entscheidung soll Klage gegen Flugverspätung von European Air Charter klären
Hans-Werner HövelFlugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Entscheidung soll Klage gegen Flugverspätung von European Air Charter klären
Zwei Passagiere verklagen die Fluggesellschaft European Air Charter wegen eines verspäteten Fluges von Düsseldorf nach Varna. Streitpunkt ist, ob die Airline Reisenden nach einer fünfstündigen Verspätung im Juli 2022 eine Entschädigung zahlen muss. Der Fall hängt nun von einem grundlegenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab.
Die Verspätung begann, als European Air Charter beschloss, auf Passagiere zu warten, die sich am Flughafen Köln/Bonn noch nicht zum Check-in gemeldet hatten. Diese Entscheidung löste eine Kettenreaktion aus: Der Abflug in Düsseldorf verzögerte sich um mehr als fünf Stunden, und der Anschlussflug nach Varna kam schließlich mit über drei Stunden Verspätung an – was den gesamten Flugplan der Airline an diesem Tag durcheinanderbrachte.
Der EuGH hat bereits entschieden, dass die Wartezeit auf verspätete Passagiere die direkte Ursache für die Verspätung war. Zudem stellte das Gericht klar, dass Airlines sich nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen können, wenn eigene Entscheidungen zu erheblichen Störungen führen. Allerdings wird ein separates EuGH-Urteil vom 5. März 2026 klären, ob überlastete Sicherheitskontrollen am Flughafen als "außergewöhnlicher Umstand" gelten – eine Entscheidung, die künftige Entschädigungsansprüche beeinflussen könnte.
Nun muss das Düsseldorfer Gericht prüfen, ob European Air Charter in seiner Entscheidung eigenständig gehandelt hat. Die beiden betroffenen Passagiere fordern jeweils 400 Euro Entschädigung für die Verspätung.
Das Ergebnis dieses Verfahrens wird richtungsweisend für ähnliche Streitfälle in ganz Europa sein. Falls das Gericht den Passagieren recht gibt, könnten Airlines strengeren Regeln für Entschädigungen bei Verspätungen durch Boarding-Entscheidungen unterliegen. Die anstehende EuGH-Entscheidung zu Engpässen bei den Sicherheitskontrollen wird zudem klären, wann Airlines Zahlungen verweigern dürfen.






