Freiburger Unternehmer muss sich wegen Betrugs mit 128 Schwarzarbeitern verantworten
Hildegund LachmannFreiburger Unternehmer muss sich wegen Betrugs mit 128 Schwarzarbeitern verantworten
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Unternehmer vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Ihm werden Lohnvorenthaltung, Sozialversicherungsbetrug sowie der illegale Bezug von Corona-Hilfsgeldern vorgeworfen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen 128 nicht angemeldete Beschäftigte sowie erhebliche finanzielle Unregelmäßigkeiten.
Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum zwischen März 2020 und November 2021. Den Ermittlungen zufolge beschäftigte der Angeklagte in seinem Freiburger Unternehmen 128 Arbeiter, ohne sie bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Dadurch entstanden ausstehende Beitragszahlungen in Höhe von rund 188.000 Euro.
Dem Mann wird zudem vorgeworfen, in derselben Zeit mehrfach Löhne einbehalten und veruntreut zu haben. Darüber hinaus steht er im Verdacht, durch falsche Angaben etwa 60.000 Euro an Corona-Soforthilfen erschlichen zu haben.
Der Prozess findet vor einem Schöffengericht des Landgerichts Freiburg statt. Die Verhandlung beginnt am 30. März 2026 um 9 Uhr.
Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen wegen Lohnbetrugs, Sozialversicherungsbetrugs und der Veruntreuung öffentlicher Mittel. Das Gericht wird Beweise zu den 128 nicht gemeldeten Beschäftigten sowie den finanziellen Unstimmigkeiten prüfen. Im Falle eines Schuldspruchs müsste er die 248.000 Euro an ausstehenden Abgaben und erschlichenen Subventionen zurückzahlen.






