12 February 2026, 17:04

Gericht kippt Pornografie-Sperren: EU-Recht setzt sich gegen deutsche Behörden durch

Eine Karikatur eines Mannes in einem blauen Anzug, der ein Objekt hält, und einer Frau in einem rosafarbenen Kleid, die auf einem Bett liegt, beide mit besorgter Miene, mit Text darunter, der lautet "Der Kontinentaltyrann ist gestürzt, Europa ist frei, England freut sich."

Gericht hebt Sperrbefehle gegen Pornoplattformen aufgrund EU-Recht auf - Gericht kippt Pornografie-Sperren: EU-Recht setzt sich gegen deutsche Behörden durch

Ein deutsches Gericht hat Sperranordnungen gegen mehrere Pornografie-Plattformen aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied, dass die Beschränkungen keine ausreichende rechtliche Grundlage hätten. Die Entscheidung folgt auf Klagen eines Internetdienstanbieters und der Betreiber der betroffenen Websites.

Im April 2024 hatte die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz Access-Provider angewiesen, bestimmte pornografische Seiten über DNS-Sperren zu blockieren. Die Behörde begründete dies damit, dass diese Plattformen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstießen, da sie keine Alterskontrollsysteme implementiert hätten.

Das Gericht wies die Anordnungen zurück und begründete dies mit dem EU-Herkunftslandprinzip. Demzufolge unterliegen digitale Dienstleister den Gesetzen des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind. Die Richter verwiesen zudem darauf, dass die Europäische Kommission bereits ein eigenes Verfahren gegen eine der Plattformen eingeleitet habe, was der deutschen Behörde weitere Schritte untersage.

Stand Februar 2026 hat die Europäische Kommission die Sperrmaßnahmen öffentlich nicht kommentiert. Auch wurden vonseiten der Kommission keine weiteren Schritte in diesem Fall bekannt gegeben.

Mit dem Urteil sind die gesperrten Plattformen in Deutschland nun wieder zugänglich. Die Entscheidung unterstreicht die Vorrangstellung des EU-Rechts gegenüber nationalen Regelungen in Fällen digitaler Dienstleistungen. Die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz hat bisher nicht mitgeteilt, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

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