21 December 2025, 07:14

Landwirt Betreibt Windkraftanlagen - Und Verdient Eine Menge Geld: Finanzamt Verdächtigt Steuerhinterziehung

Eine Windmühle, mehrere Gebäude, Bäume, Metallstangen und ein Zaun in einer ländlichen Landschaft.

Landwirt Betreibt Windkraftanlagen - Und Verdient Eine Menge Geld: Finanzamt Verdächtigt Steuerhinterziehung

Landwirt betreibt Windräder – und verdient viel Geld: Finanzamt vermutet Steuerhinterziehung

Vorschau Ein Landwirt betreibt Windkraftanlagen. Für diesen Zweck wird eine Firma gegründet. Die Rechtsform des Unternehmens ändert sich mehrfach.

  1. Dezember 2025

Ein langjähriger Steuerstreit um einen bayerischen Milchbauern und sein Windkraftgeschäft hat nun ein Ende gefunden. Manfred G., der auf seinem Grund Windräder betreibt, musste nach dem Verkauf von Nutzungsrechten und der vorzeitigen Beendigung von Verträgen eine Steuernachforderung in Höhe von 571.516 Euro begleichen. Der Fall umfasste zudem einen Rechtsstreit über Zahlungen an seine Ehefrau, den der Bundesfinanzhof (BFH) Anfang dieses Jahres zu seinen Gunsten entschied.

Manfred G. begann mit dem Betrieb der Windkraftanlagen über ein Unternehmen, das sich im Laufe der Zeit weiterentwickelte. Ursprünglich wurden auf seinem Land vier Anlagen errichtet und über einen 25-Jahres-Vertrag betrieben. Später änderte sich die Rechtsstruktur: Es entstand eine Kommanditgesellschaft (KG), an der er mit 22,72 Prozent beteiligt war. Diese KG plante den Ausbau weiterer Windräder.

Die in Form einer GmbH geführte Firma bot später an, ihre Anlagen und die damit verbundenen Rechte für 1,34 Millionen Euro an die KG zu verkaufen. Daraufhin wurde eine zweite KG gegründet, an der Manfred G. 23,30 Prozent hielt und die die Rechte sowohl vom Landwirt als auch von der GmbH übernahm. Im Rahmen dieser Umstrukturierung erhielt er 60.000 Euro für die vorzeitige Auflösung des Nutzungsvertrags sowie 500.000 Euro als Ausgleich für den Verzicht auf Einspeisevergütungen.

Das Finanzamt bewertete die Einnahmen neu: Die 60.000 Euro wurden als sonstige betriebliche Einkünfte, die 500.000 Euro als sonstige Einkünfte eingestuft. Dadurch erhöhte sich seine Steuerschuld auf 571.516 Euro. Unabhängig davon hob der Bundesfinanzhof im Februar 2024 ein Urteil einer Vorinstanz auf, das eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 450.000 Euro angenommen hatte. Das Gericht sah keine Beweise dafür, dass Zahlungen an seine Ehefrau für Beratungsleistungen fingiert waren.

Der Landwirt hält weiterhin einen 10-Prozent-Anteil am Unternehmen und bleibt alleiniger Geschäftsführer. Nach der Neuberechnung beläuft sich seine Steuerschuld auf 571.516 Euro. Die Entscheidung des BFH zu den umstrittenen Zahlungen klärt zwar einen Teil des Falls, die grundsätzlichen steuerlichen Folgen bleiben jedoch bestehen.