Mainz ändert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen statt Hotels – mit Übergangsregeln
George BenthinMainz ändert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen statt Hotels – mit Übergangsregeln
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer mit wichtigen Änderungen überarbeitet. Die Neuerungen zielen darauf ab, einen faireren Übergang für Unternehmen zu schaffen und klarer zu regeln, wer die Abgabe zu entrichten hat.
Eine zentrale Anpassung verlagert die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste. Eine weitere führt eine vorübergehende Befreiung für Unternehmen mit bestehenden Langzeitverträgen ein. Die überarbeitete Satzung sieht nun vor, dass Gäste – und nicht Hotels oder andere Beherbergungsbetriebe – die Steuer tragen müssen. Damit wird die Belastung von den Unternehmen genommen und direkt auf die Besucher übertragen.
Eine zusätzliche Übergangsregelung schützt Firmen mit Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden. Diese Betriebe sind bis zum 31. März 2027 von der Zahlungspflicht befreit. Die Ausnahme soll den Wechsel zum neuen System erleichtern.
Die geänderte Satzung wird als Nächstes am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht sie zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat. Die Aktualisierungen bieten klarere Vorschriften und vorübergehende Entlastung für betroffene Unternehmen. Bei Annahme tritt die überarbeitete Satzung nach dem Beschluss des Stadtrats in Kraft. Die Übergangsmaßnahmen sorgen für eine reibungslosere Anpassungsphase bei langfristigen Verträgen.






