Neues Gesetz: Online-Kündigungen werden ab 2026 einfacher als je zuvor
Hildegund LachmannNeues Gesetz: Online-Kündigungen werden ab 2026 einfacher als je zuvor
Deutschland führt ein neues Gesetz ein, um die Online-Kündigung von Verträgen zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 beschlossene Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites zu integrieren. Ziel der Neuregelung ist es, den Prozess für Verbraucher transparenter und zugänglicher zu gestalten.
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und schreibt einen speziellen "Widerrufsbutton" für Online-Verträge vor. Dieser muss deutlich beschriftet und leicht auffindbar sein – entweder im Header oder Footer der Website. Er kann auch als Link gestaltet sein, muss sich jedoch optisch von anderen Elementen abheben.
Um einen Widerruf durchzuführen, geben Verbraucher ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse ein. Ein zweistufiges Bestätigungsverfahren stellt sicher, dass die Anfrage bewusst erfolgt. Nach dem Absenden muss umgehend eine automatisierte Bestätigung versendet werden, in der Regel per E-Mail.
Unternehmen sind zudem verpflichtet, korrekte Informationen über Standort und Funktion des Buttons bereitzustellen. Sind die Angaben fehlerhaft oder unvollständig, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 5. Februar 2026 für alle Online-Verträge in Deutschland. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass ihre Websites den Anforderungen entsprechen. Verbraucher erhalten damit eine unkomplizierte Möglichkeit, Verträge ohne unnötige Verzögerungen zu kündigen.






