Neues Vergabegesetz stoppt Lohndumping bei Bundesaufträgen ab 2026
George BenthinTariftreuegesetz beschlossen - Neues Vergabegesetz stoppt Lohndumping bei Bundesaufträgen ab 2026
Der Bundestag hat das Gesetz zur fairen Vergabepraxis verabschiedet und damit neue Regeln für Unternehmen eingeführt, die sich um Bundesaufträge bewerben. Demnach müssen Firmen faire Lohnstandards erfüllen, um sich für öffentliche Bau- und Dienstleistungsverträge zu qualifizieren. Mit dem Schritt soll die Lohnunterbietung bei Projekten, die mit Steuergeldern finanziert werden, gestoppt werden.
Das Gesetz gilt für Bundesaufträge mit einem Volumen von mindestens 50.000 Euro, in bestimmten Fällen ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Beschaffungen der Bundeswehr bleiben ausgenommen. Ab 2026 droht nicht tarifgebundenen Unternehmen der Ausschluss von solchen Aufträgen, sofern sie keine tariflichen Löhne, Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten einhalten. Kontrollbehörden sollen die Einhaltung überwachen; Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10 Prozent des Auftragswerts geahndet werden.
Die SPD hatte das Gesetz vehement vorangetrieben und es als zentrale Forderung gegen Lohndumping bei öffentlich finanzierten Projekten bezeichnet. Zudem verband die Partei es mit den Infrastrukturinvestitionen der Regierung aus dem Sondervermögen. Die CDU/CSU unterstützte die Regelung zwar, zeigte sich jedoch skeptisch hinsichtlich der praktischen Umsetzung und äußerte Unzufriedenheit mit einzelnen Bestimmungen.
Die Reaktionen der Opposition fielen gespalten aus. Bündnis 90/Die Grünen und die Linke begrüßten das Gesetz, kritisierten den Koalitionskompromiss aber als zu lasch. Die AfD lehnte es kategorisch ab und bezeichnete es als "Zwangs-Tariftreuegesetz", das zu weit gehe.
Ab 2026 müssen Unternehmen ohne Tarifbindung nachweisen, dass sie die Vorgaben einhalten, um Bundesaufträge über 50.000 Euro zu erhalten. Wer Lohn-, Urlaubs- oder Arbeitszeitstandards nicht erfüllt, riskiert den Ausschluss von Ausschreibungen oder finanzielle Sanktionen. Ob das Gesetz wirkt, hängt nun von der Umsetzung ab – und davon, wie es die Arbeitsbedingungen in der öffentlichen Auftragsvergabe verändert.






