PKV-Verband begrüßt Apothekenreformen – aber mit klaren Grenzen und Forderungen
PKV-Verband begrüßt Apothekenreformen – aber mit klaren Grenzen und Forderungen
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat seine Position zum neuen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) dargelegt. Zwar befürwortet der Verband einige der geplanten Änderungen, äußert jedoch auch Bedenken gegenüber bestimmten Vorhaben. Seine Stellungnahme zeigt eine Mischung aus Zustimmung und Skepsis gegenüber der erweiterten Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen.
Der PKV-Verband begrüßt grundsätzlich die Pläne, Apothekerinnen und Apotheker als zentrale Gesundheitsberater zu stärken. Unterstützt werden etwa Initiativen zur Impfberatung sowie zur Sicherstellung der Notfallversorgung mit Langzeitmedikamenten. Kritisch sieht der Verband jedoch den Vorschlag, dass Apotheken in dringenden Fällen auch verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben dürfen – dies werde als kaum praktikabel eingestuft.
Zudem lehnt der Verband die Forderung ab, Apotheken sollten Patientinnen und Patienten künftig zu verhaltensbedingten Risikofaktoren beraten. Eine solche Aufgabe sei weder hinreichend evidenzbasiert noch sinnvoll umsetzbar, so die Argumentation. Stattdessen schlägt der PKV-Verband ein eigenständiges Finanzierungssystem für pharmazeutische Dienstleistungen vor, das unabhängig vom bestehenden Not- und Bereitschaftsdienstfonds sein soll.
Bei der Preisgestaltung lobt der Verband zwar die neuen Regelungen für Rezepturarzneimittel, pocht jedoch darauf, in künftige Preisverhandlungen einbezogen zu werden. Zudem fordert er eine individuelle Abrechnung von privatversicherten Patientinnen und Patienten bei der Inanspruchnahme pharmazeutischer Dienstleistungen. Bevor solche Leistungen weiter ausgebaut werden, müsse ihr tatsächlicher Nutzen jedoch erst evaluiert werden, betont der PKV-Verband.
Die jüngsten Reformen, die 2025 in Kraft treten sollen, zielen darauf ab, die Rolle der Apotheken in der ländlichen Gesundheitsversorgung, der Triage sowie der Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente auszuweiten. Bisher liegen jedoch keine Daten vor, wie sich die Nachfrage nach den bereits bestehenden Leistungen seit dem Apothekenstärkungsgesetz von 2020 entwickelt hat. Die Haltung des Verbandes spiegelt somit eine grundsätzliche Zurückhaltung wider, Dienstleistungen auszubauen, ohne dass deren Wirksamkeit belegt ist.
Die Stellungnahme des PKV-Verbands vereint somit Unterstützung für bestimmte Apothekenreformen mit der Forderung nach strengeren Evaluationskriterien. Bevor neue Leistungen eingeführt werden, verlangt der Verband belastbare Nachweise – und eine Mitsprache bei Preisfragen. Seine Position könnte maßgeblich beeinflussen, wie die aktuellen Apothekengesetze in der Praxis umgesetzt werden.
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