Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und strengere Umweltstandards geplant
Hildegund LachmannSachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und strengere Umweltstandards geplant
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Arbeitsweise von Architekten und Stadtplanern zu modernisieren – von der Registrierung über die Ausbildung bis hin zu den beruflichen Pflichten. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, führen die neuen Regelungen digitale Prozesse, erweiterte Geschäftsmodelle und strengere Umweltstandards in der Branche ein.
Bisher gestaltete sich das Anerkennungsverfahren für ausländische Architekten und Planer in Deutschland oft kompliziert. Ihre Qualifikationen wurden nach Bundesrecht geprüft, während die jeweiligen Landesarchitektenkammern – wie etwa die Architektenkammer Berlin – Ausbildung, Berufserfahrung und mitunter zusätzliche Prüfungen bewerteten. Die Entscheidungen fielen im Einzelfall, häufig verbunden mit der Auflage, Zusatzausbildungen zu absolvieren.
Der neue Gesetzentwurf sieht mehrere zentrale Neuerungen vor. Künftig sollen Anträge auf Registrierung und berufliche Meldungen elektronisch eingereicht werden können. Diese Umstellung soll den bürokratischen Aufwand verringern und Bearbeitungszeiten verkürzen. Auch ausländische Fachkräfte profitieren von einer beschleunigten Anerkennung, da ihre Qualifikationen bereits vor der Einreise nach Deutschland geprüft werden können.
Die Anforderungen an die Ausbildung werden ausgeweitet. Akademische Lehrgänge und Weiterbildungen legen künftig stärkeren Fokus auf Baurecht, barrierefreies Planen und Klimafolgenanpassung. Das aktualisierte Curriculum umfasst zudem Themen wie die Förderung der Biodiversität, Energieeffizienz und die Integration erneuerbarer Energien in Planungsprojekte. Gesellschaftlich relevante Aspekte wie bezahlbarer Wohnraum und barrierefreier Zugang erhalten mehr Gewicht.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf die Möglichkeiten, wie Fachleute ihre Unternehmen strukturieren können. Architekten und Planer dürfen künftig in Rechtsformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG arbeiten. Diese Änderung bietet mehr Flexibilität bei der Gründung von Büros und der Zusammenarbeit mit Partnern.
Für Berufsanfänger wird eine Junior-Mitgliedschaft in der Architektenkammer eingeführt. Damit sollen Absolventen den Einstieg in den Beruf mit besserer Unterstützung und Netzwerkmöglichkeiten erleichtert bekommen.
Die vorgeschlagenen Änderungen werden die Arbeitsweise von Architekten und Stadtplanern in Sachsen-Anhalt maßgeblich prägen. Digitale Abläufe, erweiterte Geschäftsmodelle und strengere Umweltvorgaben sind zentrale Elemente der Reform. Nun liegt der Entwurf dem Landtag zur Beratung vor, bevor die Neuerungen in Kraft treten können.






