Schleswig-Holstein plant Beweislastumkehr bei Diskriminierung durch Behörden
George BenthinSchleswig-Holstein plant Beweislastumkehr bei Diskriminierung durch Behörden
Schleswig-Holsteins Landesregierung treibt ein neues Gesetz voran, das Diskriminierung bekämpfen soll. Der Entwurf mit dem Titel „Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung“ soll es Betroffenen erleichtern, gegen Behörden vorzugehen, von denen sie sich ungerecht behandelt fühlen. Sozialministerin Aminata Touré führt die Initiative an und betont, dass schärfere Maßnahmen nötig seien, um die anhaltende Ungleichheit im Land zu überwinden.
Der Gesetzentwurf sieht eine Beweislastumkehr in Diskriminierungsfällen vor. Bisher müssen Betroffene nachweisen, dass sie benachteiligt wurden. Künftig müssten Behörden stattdessen belegen, dass keine Diskriminierung stattfand, sobald glaubhafte Hinweise vorliegen. Tourés Vorschlag orientiert sich am Vorbild Nordrhein-Westfalens, wo ein ähnliches Modell bereits gilt.
Die Pläne stoßen in der Politik auf geteilte Meinungen. Nelly Waldeck von den Grünen unterstützt die Reform und argumentiert, Diskriminierung sei ein ernsthaftes Problem, das sowohl Aufklärungskampagnen als auch konkrete Konsequenzen erfordere. Christoph Vogt von der FDP lehnt die Änderung hingegen ab und warnt, die Umkehr der Beweislast könne zu einer pauschalen Verdächtigung von Beamten führen und missbräuchlich genutzt werden.
Auch aus Polizei und öffentlichem Dienst kommt Kritik. Sven Neumann, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein, bemängelt, das Gesetz belaste Beschäftigte mit einem ungerechtfertigten Generalsverdacht und bringe zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich. Beate Raudies von der SPD räumt zwar ein, dass Diskriminierung existiere, fürchtet aber, der Vorstoß könnte das Vertrauen in den öffentlichen Dienst untergraben. Marion Schiefer von der CDU verweist darauf, dass die Koalition noch an einem einheitlichen Antidiskriminierungsgesetz arbeite – ein finaler Entwurf stehe jedoch noch aus.
Die Debatte folgt auf eine aktuelle Umfrage, der zufolge fast ein Drittel der jungen Menschen in Schleswig-Holstein der Aussage zustimmt, das Land werde „durch zu viele Ausländer gefährlich überrannt“.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre dies ein grundlegender Wandel im Umgang mit Diskriminierungsfällen in Schleswig-Holstein: Betroffene hätten künftig weniger Hürden, rechtlich gegen Behörden vorzugehen, während diese aktiv Vorwürfe entkräften müssten. Bevor eine endgültige Entscheidung fällt, steht der Entwurf jedoch noch zur weiteren Diskussion.






