Sichtbare Tattoos sind bei Polizisten in Norddeutschland bald kein Tabu mehr
Birgitt OttoSichtbare Tattoos sind bei Polizisten in Norddeutschland bald kein Tabu mehr
Polizistinnen und Polizisten in Schleswig-Holstein dürfen künftig Tattoos sichtbarer tragen
Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Schleswig-Holstein neue Regeln für sichtbare Tattoos bei Beamten im Dienst. Die überarbeitete Landesverordnung lockert die bisherigen Vorgaben und passt sie an die moderne Gesellschaft an, wie Innenministerin Magdalena Finke (CDU) erklärte.
Künftig dürfen Tattoos an den Armen grundsätzlich nicht mehr abgedeckt werden. Ausgenommen bleiben jedoch Motive mit sexistischem, entmenschlichendem oder gewaltverherrlichendem Inhalt. Zudem können Beamtinnen und Beamte diskrete Tattoos an Händen oder Kopf beantragen – sichtbar bleibende Tattoos im Gesicht, am Hals oder an den Handgelenken sind jedoch weiterhin weitgehend untersagt.
Finke betonte, dass Tattoos längst zum alltäglichen Erscheinungsbild gehörten und nicht mehr als ungewöhnlich gelten. Die Neuregelung komme zudem dem Wunsch vieler Polizeikräfte nach zeitgemäßen Richtlinien entgegen. Interne Leitlinien sollen künftig helfen zu bewerten, ob ein Tattoo-Motiv im Dienst abgedeckt werden muss. Geringfügige Überschreitungen, etwa wenn ein Tattoo vom Arm leicht aufs Handgelenk übergeht, könnten künftig toleriert werden. Ziel der Reform sei es, die Polizei zu modernisieren, ohne professionelle Standards aufzuweichen.
Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und geben den Beamten mehr Freiheit in ihrem Erscheinungsbild. Während die meisten Tattoos dann erlaubt sind, müssen Motive mit anstößigen oder aggressiven Darstellungen weiterhin verdeckt bleiben. Die Anpassung spiegelt die gesellschaftliche Akzeptanz von Körperkunst wider – ohne die Standards der Polizei zu vernachlässigen.