07 April 2026, 22:22

SPD-Politiker warnt vor riskanten "Hackbacks" im neuen Cyberabwehr-Gesetz

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zur Ankündigung eines vom Staat genehmigten Gesetzes zur Internet-Sperre.

SPD-Politiker warnt vor riskanten "Hackbacks" im neuen Cyberabwehr-Gesetz

Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf geäußert, der deutschen Behörden Befugnisse für digitale Gegenangriffe einräumen soll. Der Entwurf würde es dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in ausländische IT-Systeme einzugreifen. Schätzl mahnt zur Vorsicht und warnt, dass solche Maßnahmen gegen internationale Rechtsnormen verstoßen könnten.

Das geplante Gesetz zielt darauf ab, die Cyberabwehr Deutschlands zu stärken, indem es offensive Aktionen erlaubt – häufig als "Hackbacks" bezeichnet. Schätzl lehnt diese Maßnahmen jedoch kategorisch ab. Er argumentiert, dass das Infiltrieren oder Manipulieren fremder Systeme ohne klare Beweise für deren Beteiligung an einem Angriff erhebliche Risiken berge.

Schätzl betont zudem die Notwendigkeit einer präzisen gesetzlichen Definition, was genau unter einem "Hackback" zu verstehen ist. Ohne eine solche fürchtet er Missbrauch oder willkürliche Anwendung der Befugnisse. Seine Sorgen erstrecken sich auch auf mögliche Verstöße gegen die Genfer Konventionen, die das Verhalten von Staaten in Konflikten regeln – einschließlich solcher im Cyberraum.

Obwohl Schätzl Bestrebungen zur Verbesserung der Cybersicherheit unterstützt, besteht er darauf, dass neue Maßnahmen internationale Normen nicht untergraben oder zivile Infrastruktur gefährden dürfen. Er warnt, dass aggressive digitale Operationen Spannungen verschärfen und gefährliche Präzedenzfälle schaffen könnten.

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Der Gesetzentwurf bleibt umstritten, wobei Schätzl strengere Schutzmechanismen und klarere rechtliche Grenzen fordert. Seine Kritik spiegelt die grundsätzliche Debatte über die Grenzen staatlicher Cyberoperationen wider. Das Ergebnis könnte maßgeblich beeinflussen, wie Deutschland künftig Abwehrbedürfnisse mit völkerrechtlichen Verpflichtungen in Einklang bringt.

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