09 February 2026, 20:51

Streit um neue Dünger-Regeln: Schleswig-Holstein lockert Schutz für gefrorene Böden

Ein Gullydeckel im Gras mit der Aufschrift "Verunreinigen Sie keine Abflüsse in Gewässer"

Streit um Düngung auf oberflächlich gefrorenem Boden - Streit um neue Dünger-Regeln: Schleswig-Holstein lockert Schutz für gefrorene Böden

In Schleswig-Holstein ist ein Streit über die deutschen Düngeverordnungen entbrannt, nachdem Agrarministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) die Definition von "gefrorenem Boden" neu ausgelegt hat. Die Änderung erlaubt Landwirt:innen, Düngemittel auch auf Böden auszubringen, die zwar morgens noch gefroren sind, aber im Laufe des Tages auftauen. Kritiker:innen werfen der Ministerin vor, damit den Umweltschutz zu schwächen und das Risiko weiterer Gewässerverschmutzung in einer Region zu erhöhen, die ohnehin schon mit hohen Nitratwerten kämpft.

Das Ministerium unter Schmachtenberg präzisierte, dass Düngemittel nur dann ausgebracht werden dürfen, wenn keine Nährstoffe in Gewässer gespült werden und alle rechtlichen Auflagen erfüllt sind. Die Ministerin begründete die Neuregelung damit, dass Böden, die nur morgens an der Oberfläche gefroren sind, aber nachmittags auftauen, künftig nicht mehr als "gefrorener Boden" im Sinne der Verordnung gelten sollen. Diese Auslegung entspricht der Praxis in mehreren anderen Bundesländern, wo das Düngen auf gefrorenen oder wassergesättigten Böden generell verboten ist, um Gewässer zu schützen.

Umweltverbände und Oppositionspolitiker:innen lehnen den Schritt vehement ab. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) warnte, dass teilweise gefrorene Böden flüssigen Mist nicht vollständig aufnehmen könnten, was bei Regen das Risiko von Abschwemmungen in Hänge oder nahe Gewässer erhöhe. Zudem stellte der Verband die Rechtmäßigkeit der neuen Auslegung infrage und verwies darauf, dass der Gesetzgeber eine ähnliche Interpretation zuvor abgelehnt habe, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten.

Die SPD-Abgeordnete Sandra Redmann wirft dem Ministerium eine Kehrtwende in der Umweltpolitik vor und behauptet, die Änderung erlaube bewusst weitere Schäden an Gewässern und Trinkwasserressourcen. Sie fordert, Schleswig-Holstein müsse den Grundwasser- und Umweltschutz in der Düngepraxis Priorität einräumen. Die grüne Landtagsabgeordnete Silke Backsen ergänzt, Schmachtenbergs Aussagen stünden im Widerspruch zu eigener rechtlicher Einschätzung und wirft die Frage auf, ob die neue Interpretation überhaupt mit EU-Recht vereinbar sei.

Im Kern der Debatte steht die Frage, ob die gelockerte Definition von "gefrorenem Boden" bestehende Schutzmaßnahmen aushöhlt. Sollte die Regelung Bestand haben, könnten Landwirt:innen im Winter großflächiger düngen – Kritiker:innen warnen jedoch vor einer Verschärfung der Nitratbelastung im Grundwasser. Die Vorgehensweise des Landes steht nun auf dem Prüfstand, sowohl rechtlich als auch ökologisch.