Thüringen erlaubt 24-Stunden-Läden auf dem Land – mit strengen Auflagen für Sortiment und Größe
Hildegund LachmannSonntagsverkaufsgesetz: Was kommt auf 24-Stunden-Dörfläden zu - Thüringen erlaubt 24-Stunden-Läden auf dem Land – mit strengen Auflagen für Sortiment und Größe
Thüringen führt neues Gesetz für rund um die Uhr geöffnete Läden in ländlichen Gebieten ein
Thüringen bereitet die Verabschiedung eines neuen Gesetzes vor, das den Betrieb von 24-Stunden-Läden in ländlichen Regionen regelt. Die Vorschriften begrenzen die Verkaufsfläche, das Sortiment und die Personalsituation während der nächtlichen Öffnungszeiten. Die Behörden wollen damit langjährige rechtliche Unsicherheiten klären und gleichzeitig die Bedürfnisse kleiner Gemeinden in Einklang bringen.
Der Gesetzentwurf beschränkt den 24-Stunden-Verkauf auf Orte oder Landkreise mit bis zu 3.000 Einwohnern. Bisher bewegten sich solche Betriebe in einer rechtlichen Grauzone und benötigten individuelle Ausnahmen von den lokalen Behörden. Die neuen Regeln sollen nun einheitliche Bedingungen in ganz Thüringen schaffen.
Läden, die nachts geöffnet haben, dürfen maximal 400 Quadratmeter Verkaufsfläche umfassen – eine Aufstockung gegenüber den ursprünglich geplanten 150 Quadratmetern. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten dürfen nur "Alltagsgrundbedarfsgüter" verkauft werden, und es ist kein personalintensiver Kundenservice erlaubt. Zudem soll das Gesetz Sonntags-Einkaufstouren verhindern und landesweit einheitliche Lebensstandards wahren.
Das Bremer Start-up Tante Enso, das bundesweit 60 genossenschaftlich geführte Läden beliefert, begrüßt den Entwurf. Das Unternehmen betreibt zwei 24-Stunden-Filialen in Thüringens Wartburgkreis und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, oft in leerstehenden Gebäuden kleiner Gemeinden. Während die Betreiber verhalten optimistisch reagieren, zeigt der Fokus auf ländliche Regionen den gezielten Ansatz des Gesetzes.
Die Neuregelung bringt Klarheit in Thüringens 24-Stunden-Einzelhandel. Läden in den begünstigten Gebieten müssen nun strenge Vorgaben zu Größe, Sortiment und Personal einhalten. Die Änderungen sollen den Zugang zu Grundversorgung auf dem Land sichern – ohne eine kommerzielle Ausweitung über den lokalen Bedarf hinaus.






