22 December 2025, 06:55

ULD Summer Academy 2017 - Updates auf Tracking und die ePrivacy-Verordnung?

Ein Keks-Kasten mit Text und Design auf dem Deckel.

ULD Summer Academy 2017 - Updates auf Tracking und die ePrivacy-Verordnung?

ULD-Sommerakademie 2017 – Aktuelles zu Tracking und der ePrivacy-Verordnung?

Vorspann Die diesjährige ULD-Sommerakademie war Teil der „Digitalen Woche Kiel“ und lud zahlreiche Datenschutzbeauftragte und Politiker ins Atlantic Hotel Kiel ein. Rund 20 Vorträge und Podiumsdiskussionen mit prominenten Rednern wie Marit Hansen, der Landesbeauftragten für Datenschutz in Schleswig-Holstein, standen auf dem Programm.

Veröffentlichungsdatum 27. September 2017, 07:30 Uhr

Artikeltext Die Zukunft der europäischen Online-Datenschutzregeln bleibt ungewiss, während die EU über die ePrivacy-Verordnung verhandelt. Die neue Regelung, die ältere deutsche Gesetze wie das TMG und TKG ersetzen soll, zielt darauf ab, den Datenschutz gemeinsam mit der DSGVO zu stärken. Doch Experten kritisieren Lücken im aktuellen Entwurf – insbesondere bei der Einwilligung und dem Offline-Tracking.

Auf der ULD-Sommerakademie 2017 in Kiel, die im Rahmen der „Digitalen Woche Kiel“ stattfand, wurden in rund 20 Vorträgen und Diskussionen mit führenden Persönlichkeiten wie Marit Hansen, Peter Schaar und Susanne Dehmel zentrale Schwächen der Verordnung thematisiert. Im Fokus standen vor allem die unzureichende Regelung der Nutzerzustimmung sowie die Methoden zur Datenerfassung.

Die ePrivacy-Verordnung, die derzeit im EU-Trilog verhandelt wird, soll den Datenschutz bei Cookies, Fingerprinting und WLAN-Tracking regeln. Kritiker monieren jedoch, dass die starke Abhängigkeit von der Einwilligung als Rechtsgrundlage problematisch ist. Nutzer können zwar entscheiden, ob sie die Datenerhebung zulassen – nicht aber, wie ihre Daten später verwendet oder eingeschränkt werden. Diese Beschränkung macht die Einwilligung unwirksam, besonders in Online-Medien, wo Nutzer oft keine echte Wahl haben und die Bedingungen akzeptieren müssen, um Dienste nutzen zu können.

Ein weiteres zentrales Problem ist das Offline-Tracking. Der aktuelle Entwurf schützt Smartphone-Nutzer nicht ausreichend vor unbemerkter Verfolgung ohne ihre ausdrückliche Zustimmung. Statt einer klaren Opt-in-Lösung setzt die Verordnung auf ein Opt-out-Modell, das mit den strengeren DSGVO-Vorgaben für Datenschutz „by default“ kollidiert.

Ursprünglich sollte die Verordnung am 25. Mai 2018 – zeitgleich mit der DSGVO – in Kraft treten. Doch Verzögerungen scheinen nun wahrscheinlich. Falls die ePrivacy-Verordnung nicht verabschiedet wird, müssen Datenverarbeitungen zwar weiterhin den DSGVO-Grundsätzen entsprechen – Rechtmäßigkeit, Transparenz und Fairness –, allerdings ohne die spezifischen Regelungen der Verordnung.

Der Datenschutzexperte Dr. Moritz Karg argumentiert, dass die Einwilligung keine geeignete Grundlage für datenschutzkonformes Tracking darstellt. Bisher hat jedoch keine Organisation seine Position öffentlich unterstützt. Die Debatte dauert an, während Politiker und Datenschützer die Stärken und Schwächen der Verordnung abwägen.

Die Zukunft der ePrivacy-Verordnung bleibt unklar, und Experten zweifeln an der aktuellen Fassung. Wird sie verabschiedet, wird sie zwar parallel zur DSGVO gelten, deren Schutzstandards aber nicht absenken. Ohne sie müssen Unternehmen weiterhin die DSGVO-Kernregeln einhalten – allerdings mit weniger konkreten Vorgaben zu Tracking und Einwilligung.

Die Diskussionen auf Veranstaltungen wie der ULD-Sommerakademie zeigen, dass die Bedenken hinsichtlich Nutzerkontrolle und freiwilliger Zustimmung weiterhin bestehen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleiben Unternehmen und Aufsichtsbehörden in Unsicherheit, wie sie digitale Tracking-Verfahren rechtssicher gestalten können.