17 January 2026, 13:45

23 Direktkandidaten scheitern trotz Sieg an der umstrittenen Wahlrechtsreform

Ein gerahmtes Wahlkreis-Karte von Bayern, die Provinzen von Deutschland und Österreich zeigt.

CSU-Politiker Ullrich reicht Klage in Karlsruhe gegen Wahlrecht ein - 23 Direktkandidaten scheitern trotz Sieg an der umstrittenen Wahlrechtsreform

Bundestagswahl 2025: 23 direkt gewählte Abgeordnete scheitern wegen umstrittener Wahlrechtsreform am Einzug – Betroffener klagt vor Verfassungsgericht

Bei der Bundestagswahl 2025 erhielten 23 Direktkandidaten trotz ihres Sieges in ihren Wahlkreisen keinen Sitz im Parlament – eine Folge der umstrittenen Wahlrechtsreform. Das von der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Gesetz sollte die Zahl der Abgeordneten begrenzen, indem Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft wurden. Nun bereitet einer der Ausgeschlossenen, der ehemalige CSU-Politiker Volker Ullrich, eine Verfassungsbeschwerde vor.

Die Reform des Wahlrechts war in der letzten Legislaturperiode verabschiedet worden, um eine weitere Aufblähung des Bundestags zu verhindern. Nach den neuen Regeln zieht ein Kandidat, der ein Direktmandat erringt, nur dann ins Parlament ein, wenn die Zweitstimmen seiner Partei dafür ausreichen. Diese Regelung führte dazu, dass 23 Sieger – darunter 15 von der CDU, vier von der AfD, drei von der CSU und einer von der SPD – trotz ihres Wahlkreiserfolgs leer ausgingen.

Die Betroffenen verteilen sich auf sieben Bundesländer: In Baden-Württemberg gab es sechs Fälle, in Hessen fünf, in Bayern und Rheinland-Pfalz jeweils drei. Ullrich, der für die CSU antrat, gehört zu den Abgelehnten. Er wirft dem Gesetz vor, Zehntausende Wähler entmachtet zu haben, die erfolgreiche Direktkandidaten unterstützt hätten. Ullrich kündigte an, beim Bundesverfassungsgericht Klage einzubringen. Er hat zwei Monate Zeit, den Antrag einzubringen, und zeigt sich zuversichtlich. Für ihn geht es nicht nur um persönliche Benachteiligung, sondern um eine grundsätzliche Frage der Demokratie.

Die Verfassungsbeschwerde wird prüfen, ob die Wahlrechtsreform gegen demokratische Prinzipien verstößt. Bei Erfolg könnte sie eine Überarbeitung des Gesetzes erzwingen und den ausgeschlossen Abgeordneten nachträglich ihren Einzug ins Parlament ermöglichen. Das Urteil könnte zudem künftige Wahlen prägen, indem es das Verhältnis zwischen Direktmandaten und Zweitstimmen neu definiert.