Autor warnt nach Strafbefehl: Wie das deutsche Justizsystem Meinungsfreiheit bedroht
George BenthinAutor warnt nach Strafbefehl: Wie das deutsche Justizsystem Meinungsfreiheit bedroht
Ein Autor hat sich nach einer Verurteilung zu Geldstrafen wegen Beleidigung eines Politikers öffentlich gegen das deutsche Strafbefehlsverfahren ausgesprochen. Der Fall, der vor vier Jahren begann, endete zwar zugunsten des Autors – doch er warnt, dass normale Bürger weniger Glück haben könnten. Seine Erfahrungen werfen Fragen auf, wie Strafverfahren ohne Gerichtsprozess abgewickelt werden.
Der Schriftsteller hatte 2020 in einem Tweet den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnet und erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Der Auslöser war Amthors Äußerung, Geflüchtete würden das deutsche Sozialsystem ausnutzen. Die Staatsanwaltschaft verfolgte den Fall nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen im öffentlichen Interesse ahndet – selbst ohne formelle Anzeige.
Anders als in einem regulären Prozess ermöglichen Strafbefehle Gerichten, Geldstrafen zu verhängen, ohne dass der Angeklagte vor einem Richter erscheint. Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden auf diese Weise erledigt. Wäre der Autor nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt hätte, wäre die Verurteilung rechtskräftig geworden.
Zudem wurde gegen ihn ermittelt, weil er die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet hatte – hier kam es jedoch zu keiner Anklage. Als Kommunalpolitiker hat der Autor selbst erlebt, welchen Anfeindungen Amtsträger ausgesetzt sind. Zwar endete sein Fall positiv, doch er fürchtet, dass viele Betroffene weder die Mittel noch das Wissen haben, um gegen solche Bescheide vorzugehen.
Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Paragraf 188 scharf kritisiert und warnt vor einer Einschüchterung kritischer Stimmen. Der Autor unterstützt diese Forderung und verlangt die Abschaffung des Gesetzes, um eine weitere Politisierung der Justiz zu verhindern.
Das Strafbefehlsverfahren ermöglicht Verurteilungen ohne Gerichtsverhandlung – ein System, das Fragen nach Gerechtigkeit aufwirft. Der Fall zeigt, wie Paragraf 188 gezielt gegen politische Äußerungen eingesetzt werden kann, selbst wenn keine offizielle Anzeige vorliegt. Da die Mehrheit der Strafverfahren so entschieden wird, befürchten Kritiker, dass vor allem diejenigen benachteiligt werden, die sich nicht wehren können.







