BGH entscheidet über Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Bonitätswerte sein?
Hildegund LachmannBGH entscheidet über Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Bonitätswerte sein?
Fünf Privatpersonen haben Klage gegen die Schufa eingereicht und argumentieren, dass die Angaben des Unternehmens zur Berechnung von Bonitätswerten nicht ausreichend detailliert seien. Der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der entscheiden muss, ob die aktuellen Informationen den Transparenzvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Im Kern des Streits steht das Verbraucherrecht, automatisierte Entscheidungen nachvollziehen zu können.
Die Schufa führte im März 2023 ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das Unternehmen betont, dass dieses Modell ein älteres, komplexeres System ersetzt und bis Ende 2028 vollständig umgesetzt sein wird.
Die Kläger bestehen darauf, dass die Schufa mehr über die Funktionsweise des Algorithmus offenlegen muss. Die Schufa entgegnet, ihre Angaben entsprächen bereits den gesetzlichen Anforderungen. Das Urteil des BGH wird klären, wie detailliert eine Datenkopie nach DSGVO sein muss.
Unabhängig davon planen Gesetzgeber, ab November 2026 ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring-Systeme“ einzuführen. Die Schufa behauptet, ihr aktualisiertes Modell erfülle bereits jetzt diese zukünftigen Anforderungen, indem es jeden Faktor und dessen Gewichtung offengelegt.
Die Entscheidung des Gerichts wird einen Präzedenzfall für die Transparenz bei automatisierten Bonitätsbewertungen schaffen. Sie wird zudem beeinflussen, wie zukünftige datenbasierte Bewertungen Verbraucher über die Logik hinter ihren Punktwahlen informieren müssen. Das Ergebnis könnte die Pflichten nach der DSGVO für ähnliche Systeme in verschiedenen Branchen neu definieren.






