17 April 2026, 04:19

Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien in Höhe von mehreren hundert Dollar monatlich anführt.

Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro auf einer gefälschten Website für britische Reisegenehmigungen. Die beiden hatten vor, eine elektronische Reiseerlaubnis (ETA) zu beantragen, bemerkten jedoch noch vor Abschluss der Zahlung, dass etwas nicht stimmte.

Der Vorfall veranlasste sie, am 13. März 2026 eine Online-Anzeige bei der Polizei zu erstatten – ein weiteres Beispiel für die Gefahren betrügerischer Websites, die es auf Reisende abgesehen haben.

Die beiden begannen ihre Antragstellung, indem sie persönliche Daten und Kreditkarteninformationen auf einer im Internet gefundenen Seite eingaben. Als die zu zahlende Summe bei etwa 240 Euro lag, wurden sie misstrauisch. Die offizielle Gebühr für eine ETA beträgt lediglich 18,50 Euro pro Person.

Sie brachen die Transaktion sofort ab und kontaktierten ihre Bank, um die Karte sperren zu lassen. Die Behörden bestätigten später, dass Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta eingereicht werden dürfen.

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Die Verbraucherzentrale hat inzwischen Leitlinien veröffentlicht, wie man gefälschte ETA-Websites erkennt. Die Empfehlungen sind unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439 abrufbar.

Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall dient als Mahnung, vor Zahlungen stets die Echtheit von Websites zu überprüfen. Reisende sollten für ETA-Anträge ausschließlich das offizielle Portal der britischen Regierung nutzen.

Quelle