20 December 2025, 09:44

BPOL-FL: Fahrer fährt in Zickzack-Linien; Weiterfahrt bei 1,59 Promille untersagt

Mehrere Autos fahren auf einer Straße mit einer Sicherheitsbarriere, mit einem unscharfen Hintergrund.

BPOL-FL: Fahrer fährt in Zickzack-Linien; Weiterfahrt bei 1,59 Promille untersagt

BPOL-FL: Autofahrer fährt Schlangenlinien – Weiterfahrt mit 1,59 Promille untersagt

Bundespolizeiinspektion Flensburg – Niebüll – Gestern Abend gegen 19.00 Uhr wurde ein ...

Ein 67-jähriger Autofahrer muss sich wegen Trunkenheit am Steuer verantworten, nachdem er in Wels einen Fußgänger angefahren hatte. Der Vorfall führte zu einer Polizeikontrolle in Niebüll, bei der Beamte den Mann mit einem deutlich erhöhten Alkoholwert antrafen. Sein Führerschein wurde sofort eingezogen, nun droht ihm ein Prozess.

Ausgelöst wurde der Einsatz, als eine Streife der Bundespolizei einen Renault Twingo auf der B5 beobachtete, der in Schlangenlinien fuhr. Das Fahrzeug war beim Überholen eines Radfahrers auf die Gegenfahrbahn geraten. Die Beamten stoppten den Wagen in Niebüll und stellten Alkoholgeruch beim Fahrer fest.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,59 Promille – weit über der erlaubten Grenze. Der Mann gab zu, drei Bier getrunken zu haben, behauptete jedoch, er habe lediglich einen Parkplatz gesucht, um den Zug nach Sylt zu erreichen. Die Polizei zog seinen Führerschein ein und ordnete eine Blutprobe zur weiteren Beweissicherung an.

Dem Fahrer wird nun vorgeworfen, in Wels eine 51-jährige Fußgängerin verletzt zu haben. Bis zum Abschluss des Verfahrens wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Fall kommt vor Gericht, wo sich der Beschuldigte für sein Handeln verantworten muss. Die verletzte Fußgängerin, die bei dem Zusammenstoß zu Schaden kam, wird als Zeugin aussagen. Das Urteil wird zeigen, ob der Fahrer über das aktuelle Fahrverbot hinaus weitere Strafen zu erwarten hat.