BPOL-FL: Feuerwerk auf Bahnstromleitung geschossen, Begleiter hat Drogen
Hildegund LachmannBPOL-FL: Feuerwerk auf Bahnstromleitung geschossen, Begleiter hat Drogen
BPOL-FL: Feuerwerk auf Oberleitung von Zug abgeschossen, Begleiter mit Drogen aufgegriffen
Bundespolizeiinspektion Flensburg – Elmshorn – Am Samstagabend gegen 23.00 Uhr wurden Bundesbeamte in Elmshorn aktiv, nachdem ein Mann mutmaßlich ein Feuerwerk auf eine Bahn-Oberleitung abgefeuert hatte. ✚ Weiterlesen
23. Dezember 2024, 03:14 Uhr
Bundespolizisten in Elmshorn haben am Samstagabend zwei Männer vorläufig festgenommen, nachdem einer von ihnen nach Angaben der Behörden ein Feuerwerk auf eine Hochspannungs-Oberleitung der Bahn abgefeuert haben soll. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe der Strecke Flensburg–Hamburg, wo Beamte die beiden gegen 23:00 Uhr beobachteten. Bei einer anschließenden Durchsuchung wurden Drogen sowie ein gefälschter Ausweis sichergestellt.
Die Beamten wurden auf die beiden jungen Männer aufmerksam, als diese sich in der Nähe der Gleisanlagen verdächtig verhielten. Ein 22-Jähriger steht im Verdacht, ein Feuerwerk auf die mit 15.000 Volt betriebene Oberleitung abgeschossen zu haben. Ein in der Nähe befindlicher AKN-Zug bereitete sich gerade zur Abfahrt vor, blieb durch den Vorfall jedoch unbeschädigt.
Bei der Festnahme durchsuchten die Polizisten die Männer und fanden bei dem 32-jährigen Begleiter größere Bargeldbeträge sowie Betäubungsmittel – Marihuana und Kokain. Zudem stellte sich heraus, dass er einen gefälschten bulgarischen Führerschein bei sich trug. Die Drogen wurden beschlagnahmt, gegen den Mann werden nun Ermittlungen wegen Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Der 22-jährige Tatverdächtige muss sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten. Über die genauen Hintergründe oder Motive der beiden Männer liegen bisher keine weiteren Angaben vor.
Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben. Dem 22-Jährigen drohen schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit der Bahnsicherheit, während sein Begleiter wegen Drogenbesitzes und der Verwendung einer gefälschten Urkunde vor Gericht erscheinen muss. Verletzte oder Beeinträchtigungen des Zugverkehrs gab es bei dem Vorfall nicht.