Bundespolitiker erhalten 2025 erstmals seit drei Jahren mehr Gehalt
George BenthinBundespolitiker erhalten 2025 erstmals seit drei Jahren mehr Gehalt
Gehaltserhöhung um ein Prozent: Bundespolitiker erhalten 2025 erstmals seit drei Jahren mehr Geld
Die führenden Bundespolitiker Deutschlands erhalten im Jahr 2025 eine Gehaltserhöhung von einem Prozent. Dies ist die erste Anpassung nach drei Jahren eingefrorener Bezüge. Die Erhöhung folgt auf eine Phase stagnierender oder unter der Inflationsrate liegender Lohnerhöhungen für Abgeordnete und andere Amtsträger.
In den vergangenen drei Jahren blieben die Gehälter der Regierungsmitglieder sowie des Bundespräsidenten unverändert. Zwar erhielten die Parlamentarier 2024 eine Erhöhung, diese deckte jedoch nur die Hälfte der Teuerungsrate ab. Die neue Anpassung um ein Prozent betrifft künftig den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler, die Vizekanzlerin bzw. den Vizekanzler sowie alle Kabinettsmitglieder. Auch die Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Rechnungshofs und die Volksanwaltschaft profitieren davon.
Das Gehaltssystem für Bundespolitiker basiert auf einem gestuften Modell, das grundsätzlich jährliche Anpassungen vorsieht. Wiederholte Einfrierungen und unter der Inflation liegende Erhöhungen haben jedoch seit der Einführung im Jahr 1997 die Kaufkraft dieser Bezüge geschmälert. Die Finanzierung von Parteien, Parlamentsklubs und Akademien bleibt hingegen in den nächsten zwei Jahren unverändert.
Die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und NEOS haben sich darauf verständigt, einen Reformprozess für die Bezüge von Politikern einzuleiten. Die Gehaltserhöhung für 2025 ist nicht voll inflationsausgleichend – ein Schritt, der der Haushaltskonsolidierung dienen soll.
Die Erhöhung um ein Prozent tritt im kommenden Jahr in Kraft. Sie betrifft eine breite Palette hochrangiger Funktionsträger, gleicht jedoch nicht vollständig die früheren Kaufkraftverluste aus. Der anstehende Reformprozess könnte künftig weitere Änderungen bei der Festlegung dieser Gehälter mit sich bringen.






