CDU-Politiker fordern schärfere Regeln für Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft
George BenthinCDU-Politiker fordern schärfere Regeln für Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft
Zwei führende CDU-Politiker schlagen weitreichende Änderungen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vor. Alexander Throm und Roman Poseck fordern strengere Regeln für die doppelte Staatsbürgerschaft sowie längere Mindestaufenthaltszeiten. Ihre Vorschläge zielen darauf ab, einzuschränken, wer neben einem anderen Pass die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben kann.
Alexander Throm spricht sich für ein Ende der grundsätzlichen Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft aus. Seiner Meinung nach sollte eine Einbürgerung erst nach Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltstitels möglich sein. In seinem Plan würde die Zeit, die Ausländer vor dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland verbringen, nicht auf die geforderte Aufenthaltsdauer angerechnet. Zudem will Throm Geflüchtete mit Schutzstatus von der Einbürgerung ausschließen, bis sich ihr Status ändert.
Roman Poseck unterstützt einen ähnlichen Ansatz und plädiert dafür, die doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen zuzulassen. Er ist überzeugt, dass Mehrfachstaatsbürgerschaften die Integration erschweren und die Bindung an deutsche Werte verringern können. Poseck betont jedoch, dass langjährig hier lebende Menschen, die sich aktiv in die Gesellschaft einbringen, weiterhin einen Weg zur vollen Staatsbürgerschaft erhalten sollten. Beide Politiker sind sich einig, dass jeder Einbürgerungsantrag sorgfältig geprüft werden muss.
Throms Vorschlag sieht vor, die reguläre Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu verlängern – eine Rückkehr zu den Regeln vor der jüngsten Reform, die die Wartezeit verkürzt hatte. Poseck hingegen besteht darauf, dass Ausnahmen für Personen möglich bleiben sollten, die enge Bindungen an Deutschland nachweisen können.
Die geplanten Reformen würden den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft deutlich erschweren. Falls umgesetzt, würden sie die Aufenthaltsvoraussetzungen verlängern und die doppelte Staatsangehörigkeit auf bestimmte Einzelfälle beschränken. Zudem wären strengere Kontrollen der Integration und des rechtlichen Status der Antragstellenden vorgesehen.







