11 April 2026, 04:18

Deutsche Bahn zahlt 17,3 Millionen Euro für Führungswechsel im Vorstand

Plakat mit einem Zug auf einer Eisenbahnschiene mit mehreren Menschen in der Nähe und dem Text "The American Jobs Plan Will Expand Affordable Public Transportation."

Deutsche Bahn zahlt 17,3 Millionen Euro für Führungswechsel im Vorstand

Im Jahr 2024 erlebte der Vorstand der Deutschen Bahn tiefgreifende Veränderungen – verbunden mit hohen Abfindungen für scheidende und neue Führungskräfte. Die Gesamtbezüge für alle ausscheidenden und neu berufenen Mitglieder beliefen sich auf rund 17,3 Millionen Euro. Mehrere prominente Abgänge trugen zu dieser beträchtlichen Summe bei.

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Richard Lutz erhielt mit Abstand die höchste Summe: insgesamt 5,5 Millionen Euro. Sein Festgehalt lag bei 1,4 Millionen Euro, hinzu kamen 570.000 Euro an Boni und eine Abfindung in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Auch andere ausscheidende Vorstände wie Daniela Gerd tom Markotten, Berthold Huber und Sigrid Nikutta erhielten Abfindungen, sodass sich die Gesamtkosten für die Abgänge auf 11,3 Millionen Euro belaufen.

Karin Dohm, die nur vier Monate als Finanzvorständin (CFO) tätig war, verließ das Unternehmen 2024 – ihre Abfindung ist in den aktuellen Zahlen jedoch noch nicht enthalten. Der langjährige CFO Martin Seiler bezog im selben Zeitraum Bezüge in Höhe von 1,22 Millionen Euro.

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Auf der Seite der Neuberufungen übernahm Evelyn Palla den Posten der Vorstandsvorsitzenden mit einem Vergütungspaket für 2024 in Höhe von 1,17 Millionen Euro inklusive Boni. Der aktuelle sechsköpfige Vorstand erhielt gemeinsam knapp 3,7 Millionen Euro.

Die Gesamtvergütung des Deutschen-Bahn-Vorstands im Jahr 2024 spiegelt sowohl die hohen Abfindungskosten als auch die Bezüge der neuen Führungsebene wider. Mit 11,3 Millionen Euro für ausscheidende Vorstände und 3,7 Millionen Euro für das amtierende Gremium haben die Führungswechsel das Unternehmen beträchtlich belastet. Weitere Anpassungen könnten folgen, sobald die Abfindung von Karin Dohm endgültig feststeht.

Quelle