07 June 2026, 14:18

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die Regelungen, die der Bekämpfung von Lohnungleichheit dienen sollen, hätten bis zum 7. Juni 2026 in Kraft treten müssen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass Frauen im Land durchschnittlich 15,6 % weniger pro Stunde verdienen als Männer – ein höherer Wert als der EU-Durchschnitt von 11,1 %.

Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz verpflichtet Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten, regelmäßig über die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu berichten. Arbeitnehmer erhalten zudem das Recht, nach den durchschnittlichen Gehaltsangaben für vergleichbare Positionen zu fragen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Arbeitgeber müssen künftig in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter angeben und dürfen Bewerber nicht mehr nach ihren früheren Verdiensten befragen.

Deutschland hatte bis zum 7. Juni Zeit, diese Maßnahmen umzusetzen, ist damit jedoch in Verzug geraten. Die Verzögerung stellt einen Verstoß gegen EU-Recht dar und birgt das Risiko eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission. Beamte in Berlin verhandeln nun mit anderen EU-Mitgliedstaaten über mögliche Anpassungen des Zeitplans und der Inhalte der Reformen.

Die Bundesregierung hat zugesagt, in den kommenden Monaten die nationale Gesetzgebung anzupassen. Mit einer vollständigen Umsetzung der neuen Vorschriften wird jedoch erst Anfang 2027 gerechnet – fast ein Jahr später als vorgesehen. Die verpasste Frist bedeutet, dass Deutschland weiterhin hinter den EU-Bemühungen zurückbleibt, die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zu schließen. Unternehmen werden künftig strengere Berichtspflichten erfüllen müssen, während Arbeitnehmer bessere Einblicke in die Gehaltsunterschiede erhalten. Sollte das Land nicht zeitnah handeln, könnte die Europäische Kommission rechtliche Schritte einleiten.

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