Emmendingen plant Kürzungen im Busverkehr – Abendverbindungen und Schülerbeförderung betroffen
Hildegund LachmannEmmendingen plant Kürzungen im Busverkehr – Abendverbindungen und Schülerbeförderung betroffen
Die Kreisverwaltung Emmendingen hat Sparpläne für den örtlichen Busverkehr vorgelegt. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Haushaltsbelastungen zu verringern, ohne dabei die wichtigsten Verkehrsverbindungen zu gefährden. Betroffen von den Änderungen könnten Abendverbindungen und Schülerbeförderungen in mehreren Gemeinden sein.
Geplant sind Kürzungen bei den Abendbuslinien auf Entwicklungsstrecken, wodurch jährlich etwa 100.000 Euro eingespart werden sollen. Die reduzierten Abendverbindungen sollen mit der Fahrplanumstellung im Dezember in Kraft treten. Die Kommunen stehen nun vor der Wahl: Entweder sie finanzieren die Strecken selbst weiter oder akzeptieren, dass Busse bereits ab 20 Uhr nicht mehr fahren.
Durch weitere Optimierungen im Schüler- und Linienverkehr könnten bis 2027 zusätzliche 200.000 Euro eingespart werden. Radikalere Optionen – wie die vollständige Einstellung aller Fahrten nach 22 Uhr oder die Reduzierung hochfrequentierter Verbindungen – wurden zwar geprüft, aber nicht weiterverfolgt. Von den Anpassungen betroffen sind die Städte Elzach, Denzlingen, Kenzingen und Herbolzheim.
Der Umwelt- und Technikausschuss wird die Pläne am 29. Juni beraten. Der Kreistag trifft dann am 20. Juli die endgültige Entscheidung. Eine Verkehrsuntersuchung 2027 soll als Grundlage für mögliche weitere Kürzungen ab 2028 dienen. Auch künftig wird der Landkreis 2026 noch rund neun Millionen Euro an Zuschüssen für den ÖPNV und die Schülerbeförderung bereitstellen.
Falls die Maßnahmen beschlossen werden, könnten sie die Kosten senken, ohne den Kernbestand der Verkehrsangebote zu gefährden. Die Einsparungen durch die Kürzungen der Abendverbindungen und die Optimierung des Verkehrsangebots sollen helfen, den angespannten Haushalt des Landkreises zu entlasten. Die endgültigen Beschlüsse fallen nach der Ausschussberatung und der Zustimmung des Kreistags.
