Gericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel
Ein in Berlin ansässiger Autor hat einen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten in Verbindung mit Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seinen Antrag zurück und entschied, dass er keinen gesetzlichen Anspruch auf die Unterlagen habe. Die Akten waren für eine Forschung über die Institutionsgeschichte der DDR beantragt worden.
Der Autor hatte gegen das Bundesarchiv geklagt und die Freigabe von Stasi-Dokumenten gefordert, die die ehemalige Bundeskanzlerin betreffen. Ziel war es, sie für eine geplante Veröffentlichung zur Erforschung ostdeutscher Institutionen zu nutzen. Das Gericht fand jedoch keine Belege dafür, dass Merkel während der Stasi-Tätigkeit von der Staatssicherheit begünstigt worden wäre.
Das Stasi-Unterlagengesetz schränkt den Zugang zu den Akten ein, es sei denn, es liegen bestimmte Voraussetzungen vor. Dazu zählen eine Tätigkeit für die Stasi, historische Bedeutung oder die Ausübung eines öffentlichen Amtes während dieser Zeit. Das Gericht verwies darauf, dass Merkel weder eine öffentliche Persönlichkeit noch Amtsträgerin in der aktiven Phase der Stasi gewesen sei.
Das Bundesarchiv hatte zuvor erklärt, es gebe keine "freigabefähigen Unterlagen" zu Merkel. Das Gesetz selbst gewichtet den Schutz der Privatsphäre gegen das öffentliche Interesse und setzt strenge Kriterien für die Offenlegung fest. Trotz der Abweisung bleibt dem Kläger die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einzulegen.
Das Urteil bestätigt, dass der Autor die Stasi-Akten über Merkel rechtlich nicht einsehen darf. Der Fall basierte auf dem Fehlen von Beweisen für eine Bevorzugung Merkels durch die Stasi oder eine öffentliche Funktion in jener Zeit. Eine Berufung ist zwar möglich, doch die Entscheidung des Gerichts bleibt vorerst bestehen.






