23 June 2026, 20:14

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen. Dem Magazin ist es nun untersagt, zentrale Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Die Entscheidung folgt auf Ulmens rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung des Blattes über seinen Streit mit seiner Ex-Frau Collien Fernandes.

Ulmen hatte Der Spiegel bereits im April verklagt. Das Landgericht Hamburg hatte im Mai zunächst entschieden, dass die Berichterstattung des Magazins rechtlich zulässig sei. Das Oberlandesgericht hat nun Teile dieses Urteils aufgehoben.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen mit künstlicher Intelligenz erzeugte Fake-Pornografie mit Fernandes’ Gesicht erstellt und verbreitet haben soll. Zudem untersagte es dem Magazin, Ulmen als Verantwortlichen für die Deepfake-Inhalte darzustellen. Bestimmte Zitate aus privaten E-Mails Ulmens an seinen Verteidiger wurden zudem als durch das Persönlichkeitsrecht geschützt eingestuft.

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Fernandes wirft Ulmen öffentlich körperliche Misshandlung vor und behauptet, er habe die KI-generierten Videos angefertigt. Zudem gibt sie an, er habe unter ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile erstellt, um mit anderen Männern in Kontakt zu treten. Unterdessen ermitteln die Staatsanwälte in Potsdam gegen Ulmen wegen separater Vorwürfe der häuslichen Gewalt.

Die Entscheidung ist auch für Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann von Bedeutung. Die Kanzlei argumentiert, dass die ursprüngliche Berichterstattung von Der Spiegel eine übermäßige Medienberichterstattung und öffentliche Debatte ausgelöst habe. Trotz der Einschränkungen bleibt es dem Magazin jedoch erlaubt, über Fernandes’ Vorwürfe der körperlichen Misshandlung zu berichten.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen. Die Gerichtsentscheidung begrenzt zwar Der Spiegels Möglichkeit, bestimmte Behauptungen zu veröffentlichen, verbietet aber nicht die gesamte Berichterstattung über den Fall.

Quelle