08 June 2026, 22:21

Gericht verbietet Linke-Pressemitteilung nach AfD-Klage wegen angeblicher Parkinson-Spott-Vorwürfe

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht verbietet Linke-Pressemitteilung nach AfD-Klage wegen angeblicher Parkinson-Spott-Vorwürfe

Ein Gericht in Rostock hat zwei Kreisverbände der Linken verurteilt und ihnen untersagt, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen. Der Streit begann, nachdem der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Politiker beschuldigt hatte, im April 2025 während einer Landtagssitzung in Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome verspottet zu haben. Dreizehn AfD-Abgeordnete reichten daraufhin Klage ein und argumentierten, die Vorwürfe seien haltlos.

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Der Konflikt eskalierte, als Bruhn, Vertreter der Linken, behauptete, AfD-Mitglieder hätten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seine Erkrankung lächerlich gemacht. Die AfD-Politiker beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen konkrete Passagen in der Pressemitteilung der Linken.

Ein Amtsgericht hatte zunächst einen Teil des AfD-Antrags abgelehnt, aber Bedenken gegen eine Formulierung aufrechterhalten. Das Oberlandesgericht Rostock entschied später, dass die Linke ihre Anschuldigungen nicht beweisen könne. Die Richter wiesen darauf hin, dass Politiker zwar einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, persönliche Beleidigungen jedoch inakzeptabel blieben.

Während des Verfahrens hinterfragte das Gericht das Fehlen von Zeugen und die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe der Linken. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein bezeichnete die Anschuldigungen als „falsche Schmähkampagnen“, während der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult das Urteil als Bestätigung wertete. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die ursprünglichen Aussagen die Persönlichkeitsrechte der Kläger verletzt hätten.

Das Urteil verbietet den beiden Kreisverbänden der Linken, die umstrittenen Abschnitte ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Grenzen politischer Äußerungen – selbst in hitzigen Debatten. Die betroffenen AfD-Abgeordneten haben damit die Streichung der aus ihrer Sicht diffamierenden Behauptungen durchgesetzt.

Quelle