29 December 2025, 07:11

Gewerbereform 2025: Digitalisierung und Erleichterungen für Unternehmen geplant

Ein Blatt Papier mit einer Schrift darauf.

Gewerbereform 2025: Digitalisierung und Erleichterungen für Unternehmen geplant

Ein neuer Entwurf zur Novelle des österreichischen Gewerbeordnungsgesetzes (GewO) ist zur öffentlichen Begutachtung vorgelegt worden. Das Wirtschaftsministerium reichte den Vorschlag am Montag, dem 29. Dezember 2025, ein – nach früheren Einreichungen im Dezember und Februar desselben Jahres. Die Öffentlichkeit hat nun bis zum 20. Februar Zeit, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen abzugeben.

Der Entwurf sieht mehrere zentrale Neuerungen vor, die Unternehmensgründungen und Genehmigungsverfahren erleichtern sollen. Künftig müssen Prüfberichte und Belegunterlagen auf Anforderung der Behörden digital eingereicht werden. Damit soll der bürokratische Aufwand verringert und die Bearbeitungsgeschwindigkeit erhöht werden.

Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Verlängerung der Übergangsphase bei Betriebsübergaben von drei auf fünf Jahre. Zudem wird die Gültigkeitsdauer ungenutzter Betriebsanlagenbewilligungen von fünf auf sieben Jahre ausgeweitet, mit Optionen auf weitere Verlängerungen. Diese Anpassungen sollen Unternehmen mehr Planungssicherheit und Flexibilität bei der Einhaltung von Vorschriften bieten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausweitung vereinfachter Verfahren im Rahmen des Anlagenrechts. Künftig werden landesrechtliche Baugenehmigungen und naturschutzrechtliche Bewilligungen in das gewerberechtliche Zulassungsverfahren integriert. Ziel ist es, Doppelprüfungen zu vermeiden und Genehmigungen in einem einheitlichen Rahmen zusammenzufassen.

Der Entwurf sieht zudem Befreiungen von Bewilligungspflichten für bestimmte Anlagen vor: Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge benötigen künftig keine gesonderte Genehmigung mehr – vorausgesetzt, sie werden von zertifizierten Fachbetrieben installiert und unterliegen regelmäßigen elektrischen Sicherheitsprüfungen. Allerdings treten diese Erleichterungen nur in Kraft, wenn die dafür notwendigen Verfassungsänderungen mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament beschlossen werden, da der Entwurf entsprechende verfassungsrechtliche Bestimmungen enthält.

Die Frist für die öffentliche Begutachtung endet am 20. Februar. Unternehmen, Branchenverbände und Bürgerinnen und Bürger haben damit Gelegenheit, den Entwurf zu prüfen und Feedback zu geben. Bei einer Verabschiedung würden die Neuerungen die Genehmigungsverfahren grundlegend reformieren, die Gültigkeit von Bewilligungen verlängern und die Auflagen für erneuerbare Energien lockern. Das endgültige Ergebnis hängt jedoch von der parlamentarischen Unterstützung ab – insbesondere für die verfassungsrechtlichen Änderungen, die für die Umsetzung zentraler Maßnahmen erforderlich sind.