Heizungsgesetz reformiert: Schrittweise Klimaziele statt strenger 65-Prozent-Regel
Hildegund LachmannRegierungsbildung einigt sich auf Reform des Heizungsgesetzes - Heizungsgesetz reformiert: Schrittweise Klimaziele statt strenger 65-Prozent-Regel
Nach monatelangen zähen Verhandlungen hat sich die deutsche Ampel-Koalition endlich auf weitreichende Änderungen des Heizungsgesetzes geeinigt. Die Reform ersetzt die strengen Vorgaben der Vorgängerregierung durch einen schrittweisen Ansatz – ein Vorhaben, das sowohl die unionsgeführte Mitte-Rechts-Opposition als auch die SPD in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hatten.
Das ursprüngliche Gesetz, das noch von der vorherigen Ampel-Regierung eingeführt worden war, sah vor, dass ab sofort alle neu installierten Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Diese Regelung stieß auf massiven Widerstand und entwickelte sich zum zentralen Streitpunkt in den Verhandlungen. Die nun beschlossene Reform streicht diese direkte Vorgabe für Hauseigentümer:innen.
Stattdessen gilt künftig eine schrittweise steigende Quote für grünes Gas, die die Energielieferanten erfüllen müssen. Gleichzeitig erhalten Hausbesitzer:innen längere Übergangszeiten, die an die kommunalen Wärmeplanungsfristen geknüpft sind: Großstädte müssen ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben dafür bis Mitte 2028 Zeit.
Besonders umstritten war über Monate hinweg Paragraf 71 des Heizungsgesetzes. Erst nach einem Kompromiss beider Seiten konnten die Änderungen schließlich finalisiert werden.
Die Reform schafft die sofortige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien in neuen Heizungen ab. Stattdessen müssen Energieversorger die Klimaziele schrittweise erreichen, während die Kommunen klare Fristen für ihre Wärmeplanung erhalten. Die neuen Regeln sollen so Klimaschutz und praktische Umsetzbarkeit für Haushalte in Einklang bringen.






