26 April 2026, 08:21

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident attackiert Merz' Rentenreform als ungerecht für Ostdeutschland

Schwarzer Text auf einem weißen Hintergrund-Werbeanzeige für eine Pension in Dresden, Deutschland.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident attackiert Merz' Rentenreform als ungerecht für Ostdeutschland

Sven Schulze, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, hat die Pläne von Bundeskanzler Friedrich Merz zur Rentenreform scharf kritisiert. Vor der Rentenkommission betonte er, dass Ostdeutschland vor besonderen Herausforderungen stehe, um eine stabile Altersvorsorge für seine alternde Bevölkerung zu gewährleisten.

Schulze forderte die Kommission auf, die spezifischen Probleme in Sachsen-Anhalt und der gesamten ostdeutschen Region anzuerkennen. Er argumentierte, dass viele Bürger weder über Vermögen, Immobilienbesitz noch Erbschaften verfügten, die sie im Alter vor Armut schützen könnten. Ohne diese finanziellen Rücklagen bleibe die gesetzliche Rente oft die einzige Grundlage für einen würdevollen Ruhestand.

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Der Ministerpräsident verwies zudem auf die überdurchschnittlich alte Bevölkerungsstruktur der Region mit einem Durchschnittsalter von etwa 48 Jahren – höher als im Bundesschnitt. Er wies darauf hin, dass in den ostdeutschen Bundesländern weniger Menschen von betrieblicher Altersvorsorge profitierten oder private Rücklagen für den Ruhestand gebildet hätten. Aus diesen Gründen bestehe er darauf, dass ein gerechtes Rentensystem nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für den sozialen Zusammenhalt unverzichtbar sei.

Schulzes Äußerungen waren eine direkte Reaktion auf jüngste Aussagen von Kanzler Merz zur Rentenreform. Seine Kritik unterstrich die Notwendigkeit von Politiken, die die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland berücksichtigen.

Die Debatte um die Rentenreform rückt damit regionale Differenzen stärker in den Fokus. Die Bedenken Sachsen-Anhalts spiegeln grundlegendere Probleme in Ostdeutschland wider, wo die Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente deutlich höher ist. Die Rentenkommission wird diese Aspekte in den weiteren Beratungen berücksichtigen müssen.

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