29 January 2026, 21:08

Historisches Urteil: Kopftuch am Flughafen Hamburg erlaubt – Diskriminierung endet vor Gericht

Ein Polizist in blauer Uniform und Mütze steht vor einem gläsernen Gebäude mit einer gelben Tafel rechts daneben und weiteren Tafeln im Hintergrund.

Bundesarbeitsgericht: Fluggastcontrollerin darf Kopftuch tragen - Historisches Urteil: Kopftuch am Flughafen Hamburg erlaubt – Diskriminierung endet vor Gericht

Eine muslimische Frau in Deutschland hat einen richtungsweisenden Prozess gewonnen, nachdem sie für eine Stelle als Luftsicherheitsassistentin am Flughafen Hamburg abgelehnt worden war. Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass ihr Kopftuch kein triftiger Grund für die Absage gewesen sei. Die Entscheidung setzt neue Maßstäbe für die Religionsfreiheit in Sicherheitsberufen an Flughäfen.

Die Frau hatte sich als Luftsicherheitsassistentin beworben, erhielt jedoch keine Begründung für ihre Absage. Selbst nach telefonischer Nachfrage blieb eine klare Erklärung aus. Die Bundespolizeidirektion Hamburg hatte zuvor das Tragen von Kopftüchern an Sicherheitskontrollen am Flughafen Hamburg verboten und argumentiert, diese könnten die Dienstausübung beeinträchtigen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt widersprach dieser Haltung. Die Richter entschieden, dass das Tragen eines Kopftuchs die Kernaufgaben des Berufs nicht beeinträchtige. Zudem stellten sie fest, dass das Sicherheitsunternehmen nicht nachweisen konnte, dass die Absage nicht auf religiöser Diskriminierung beruhte.

Schon zuvor hatten das Arbeitsgericht Hamburg und das Landesarbeitsgericht Hamburg der Klägerin Recht gegeben. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Urteile und erklärte die Absage für unrechtmäßig. In der Folge muss das Bundespolizeiamt nun seine Richtlinien für ziviles Sicherheitspersonal an Flughäfen anpassen.

Das Urteil bedeutet, dass muslimische Frauen künftig religiöse Kopftücher bei der Arbeit an Personen- und Gepäckkontrollen auf deutschen Flughäfen tragen dürfen. Die Entscheidung macht deutlich, dass solche Kleidungsstücke die Sicherheitsaufgaben nicht beeinträchtigen. Das Bundespolizeiamt ist nun verpflichtet, seine Vorschriften entsprechend anzupassen.