Hubertz bringt Gebäudetyp-E-Gesetz noch 2023 auf den Weg – weniger Bürokratie, mehr Wohnraum
Birgitt OttoHubertz bringt Gebäudetyp-E-Gesetz noch 2023 auf den Weg – weniger Bürokratie, mehr Wohnraum
Bauministerin Verena Hubertz will noch 2023 das Gebäudetyp-E-Gesetz vorlegen
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat zugesagt, das Gebäudetyp-E-Gesetz noch vor Jahresende einzubringen. Das neue Gesetz soll die Baukosten senken und den Bau bezahlbaren Wohnraums beschleunigen. Hubertz betonte, dass schnellere Bauprozesse sowohl für Bauträger als auch für Käufer erhebliche Einsparungen mit sich bringen würden.
Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hubertz erklärte, dass weniger Bürokratie direkt zu niedrigeren Kosten führe, und führte aus: "Wenn man schneller bauen kann, spart man viel Geld." Gleichzeitig unterstrich sie die Bedeutung einer präzisen Ausarbeitung: "Entscheidend ist, dass das Gesetz gut gemacht sein muss."
Um die Wirksamkeit des Vorhabens zu gewährleisten, hat Hubertz' Team Verbände der Bauwirtschaft und Wohnraumexperten konsultiert. Einen festen Termin nannte sie zwar nicht, versicherte aber, die Regierung arbeite "so schnell wie möglich" – einen Termin bis Weihnachten schloss sie jedoch aus. Die Ministerin bekräftigte ihr Vorhaben mit den Worten: "Wir schaffen das noch bis Jahresende."
Das Gebäudetyp-E-Gesetz ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Bewältigung der Wohnungsnot in Deutschland. Durch günstigeres und effizienteres Bauen will die Bundesregierung die Bezahlbarkeit auf dem Wohnungsmarkt wiederherstellen.
Die Verabschiedung des Gesetzes wird in den kommenden Wochen erwartet. Bei Annahme soll es Bauvorschriften straffen und finanzielle Hürden für Neubauprojekte abbauen. Ziel der Regierung ist es, noch vor Beginn des Jahres 2024 mehr Wohnungen zu günstigeren Preisen bereitzustellen.






