10 May 2026, 06:19

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – Reform des Strafgesetzbuchs geplant

Gruppe von Menschen in einem Gerichtssaal sitzend, mit einem Mann in Anzug und Krawatte und zwei Frauen in legerer Kleidung nebeneinander sitzend, Bänke im Hintergrund sichtbar.

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – Reform des Strafgesetzbuchs geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Änderung des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Strafrechts angeregt, um Morde aus rein geschlechtsspezifischen Motiven künftig konsequenter als Mord und nicht nur als Totschlag zu ahnden. Bisher werden einige dieser Taten trotz ihrer besonderen Beweggründe milder bestraft.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord gewertet werden. Doch wenn das Geschlecht des Opfers der einzige Beweggrund ist, bleiben oft rechtliche Lücken. Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Ungereimtheit zu beseitigen, indem geschlechtsspezifische Motive explizit in den Mordparagrafen aufgenommen werden.

In Deutschland droht bei einer Verurteilung wegen Mordes lebenslange Haft, während Totschlag deutlich geringere Strafen vorsieht und eine spätere Entlassung garantiert. Die Bundesregierung argumentiert, dass das aktuelle System so genannte Feminizide – also Morde, bei denen Frauen allein wegen ihres Geschlechts getötet werden – nicht ausreichend erfasst.

Hubig, die der SPD angehört, betont, dass die Reform notwendig sei, um die Rechtslage zu präzisieren. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, würden geschlechtsspezifische Tötungen künftig genauso hart bestraft wie andere vorsätzliche Morde.

Die geplante Änderung würde die rechtliche Einordnung bestimmter Tötungsdelikte neu definieren. Bei einer Verabschiedung hätte das zur Folge, dass Täter, die eine Frau weil sie eine Frau ist töten, wegen Mordes angeklagt werden könnten. Damit würden die Strafen der Schwere der Tat gerecht – und die bisherigen Widersprüche in der Strafverfolgung beseitigt.

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