23 December 2025, 17:25

HZA-IZ: €310.000 Bußgelder und Strafen - Zoll greift bei Mindestlohnverstößen ein

Ein Auto mit Textzitaten darunter.

HZA-IZ: €310.000 Bußgelder und Strafen - Zoll greift bei Mindestlohnverstößen ein

Ein Geschäftsführer eines Autohauses ist wegen der Zahlung von Löhnen unter dem gesetzlichen Mindestlohn mit hohen Strafen belegt worden. Das Landgericht Itzehoe verhängte einen Strafbefehl in Höhe von knapp 45.000 Euro, während die Behörden Lohnverstöße in einer Gesamthöhe von fast 110.000 Euro aufdeckten. Bei den Ermittlungen kamen zudem unbezahlte Sozialabgaben von über 25.000 Euro ans Licht.

Die Beschäftigten des Autohauses erhielten lediglich 6 Euro pro Stunde – deutlich weniger als den in Deutschland geltenden Mindestlohn von 12,41 Euro. Trotz Beschwerden der Arbeitnehmer setzte der Arbeitgeber die Unterbezahlung fort.

Die Finanzkontrolle der Strafverfolgungsbehörde Itzehoe und das Hauptzollamt Itzehoe leiteten die Untersuchungen. Sie stellten fest, dass das Unternehmen Nachzahlungen und ausstehende Abgaben schuldete, was zu Strafen von insgesamt über 265.000 Euro führte. Gegen den namentlich nicht genannten Geschäftsführer wurden zudem verwaltungsrechtliche Sanktionen in Höhe von etwa 135.000 Euro verhängt. Das Hauptzollamt Itzehoe legte dem Unternehmen selbst zusätzliche Bußgelder von rund 130.000 Euro auf. Die Gesamtstrafen spiegeln die Schwere der Lohnverstöße und die Missachtung gesetzlicher Pflichten wider.

Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der Mindestlohngesetze in Deutschland. Die Strafen – insgesamt über 400.000 Euro – umfassen ausstehende Löhne, fehlende Sozialabgaben und verwaltungsrechtliche Sanktionen. Die Beschäftigten erhalten nun die ihnen zustehenden Nachzahlungen.