19 December 2025, 18:26

HZA-IZ: Versteckte Körperdurchsuchung am Hamburger Airport bringt Goldschmuck im Wert von rund 20.000 EUR zum Vorschein

Ein Schmuckstück auf einer weißen Oberfläche.

HZA-IZ: Versteckte Körperdurchsuchung am Hamburger Airport bringt Goldschmuck im Wert von rund 20.000 EUR zum Vorschein

Hauptzollamt Itzehoe: Durchsuchung am Hamburger Flughafen bringt Goldschmuck im Wert von etwa 20.000 Euro ans Licht

Hauptzollamt Itzehoe – Itzehoe/Hamburg, 01.07.2025 Goldschmuck im Wert von rund 20.000 Euro ... ✚ Weiterlesen

München, 11. Juli 2025 – Eine 27-jährige Afghanin wurde am 1. Juli 2025 am Flughafen München festgenommen, nachdem sie versucht hatte, undeklarierten Goldschmuck im Wert von etwa 20.000 Euro einzuschmuggeln. Zollbeamte hielten sie auf, als sie den „Grünen Ausgang“ passieren wollte – einen Bereich, der für zollfreie Waren reserviert ist. Nun wird wegen Zollhinterziehung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht ermittelt.

Der Vorfall nahm seinen Lauf, als Zollbeamte des Hauptzollamts Itzehoe das Verhalten der Reisenden als verdächtig einstuften. Bei einer ersten Befragung fanden sie in ihrem Handgepäck Quittungen für Goldschmuck, die entsprechenden Stücke waren jedoch nicht sofort an ihr auffindbar.

Eine gründlichere Durchsuchung förderte schließlich den versteckten Schmuck zutage: zwei Halsketten, zehn Armbänder, zwei Ohrringe und drei Ringe. Das Gesamtgewicht betrug über 200 Gramm, der geschätzte Wert lag bei 20.000 Euro. Bei ordnungsgemäßer Deklaration wären Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 4.300 Euro fällig geworden.

Nach EU-Regeln dürfen Reisende Waren bis zu einem Wert von 430 Euro zollfrei einführen. Alles, was diesen Freibetrag übersteigt, muss im „Roten Ausgang“ für zollpflichtige Güter deklariert werden. Die Frau hatte versucht, diese Pflicht vollständig zu umgehen.

Mittlerweile hat das Zollkriminalamt München ein Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet. Auch das Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Itzehoe führt weitere Ermittlungen in dem Fall durch.

Die Untersuchungen dauern an; die Behörden prüfen die genauen Umstände des undeklarierten Schmucks. Bei einer Verurteilung drohen der Frau Strafen wegen Zollhinterziehung und Verstößen gegen außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen. Der Fall unterstreicht die strenge Kontrolle von Zollvorschriften an deutschen Flughäfen.