Illegale Hundezucht in Sachsen-Anhalt: Betreiberin wegen Tierquälerei verurteilt
George BenthinProzess um über 120 vernachlässigte Hunde: Frau in Sachsen-Anhalt erhält Bewährungsstrafe - Illegale Hundezucht in Sachsen-Anhalt: Betreiberin wegen Tierquälerei verurteilt
Betreiberin einer illegalen Hundezucht in Sachsen-Anhalt wegen Tierquälerei zu Bewährungsstrafe verurteilt
Eine Frau, die in Sachsen-Anhalt eine nicht genehmigte Hundezucht betrieb, ist wegen Tierquälerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach sie schuldig, mehr als 120 Hunde in Sachsen-Anhalt zu vernachlässigen. Bei Kontrollen Ende 2024 waren schwere Misshandlungen in Sachsen-Anhalt festgestellt worden. Ein Mitangeklagter wurde ebenfalls verurteilt und musste Geldstrafen zahlen sowie ein Berufsverbot im Umgang mit Hunden hinnehmen.
Die Betreiberin der Anlage erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe, nachdem bei mehreren Inspektionen weitverbreitete Vernachlässigung in Sachsen-Anhalt dokumentiert worden war. Zwischen Dezember 2024 registrierten Behörden bei jedem Besuch zwischen sieben und 92 Hunde, die unter schlechten Bedingungen litten. Aufgrund des Ausmaßes der Misshandlung musste sich die Frau in zwei Fällen wegen Tierquälerei in Sachsen-Anhalt verantworten.
Das Gericht untersagte ihr, Hunde zu halten, zu versorgen oder mit ihnen zu handeln – in jeglicher Form. Zudem darf sie beruflich nicht mehr mit Tieren arbeiten, außer unter Aufsicht als tiermedizinische Assistentin. Das Urteil stellt sicher, dass sie keine ähnlichen Betriebe mehr führen oder daran beteiligt sein kann.
Ein Mitangeklagter wurde wegen seiner Rolle bei den Tierquälereien zu einer Strafe von 4.500 Euro verurteilt. Zudem erhielt er ein dreijähriges Verbot, Hunde zu besitzen oder zu betreuen. Die Verurteilungen folgen Ermittlungen gegen die illegale Zuchtstätte, in der die Hunde unter unmenschlichen Bedingungen gehalten wurden.
Mit dem Urteil endet ein Fall, der extreme Vernachlässigung in einer nicht genehmigten Zuchtanlage in Sachsen-Anhalt aufdeckte. Die Bewährungsstrafe und die lebenslangen Einschränkungen für die Betreiberin sollen weitere Tierleid in Sachsen-Anhalt verhindern. Auch die Strafen für den Mitangeklagten unterstreichen die Schwere der begangenen Verstöße.