Kampf um Steuerersparnis: Kann die Rundfunkgebühr bald abgesetzt werden?
George BenthinKampf um Steuerersparnis: Kann die Rundfunkgebühr bald abgesetzt werden?
Ein Rechtsstreit könnte bald ändern, wie Deutsche die obligatorische Rundfunkgebühr von der Steuer absetzen können. Der Bund der Steuerzahler setzt sich dafür ein, dass die Gebühr als steuerlich abzugsfähige Ausgabe anerkannt wird. Sollte das Vorhaben erfolgreich sein, würden Millionen Haushalte profitieren, die die Abgabe derzeit ohne Entlastung zahlen.
Im Mittelpunkt des Streits steht ein abgelehnter Steuerantrag aus dem Jahr 2024. Ein Steuerzahler versuchte, rund 220 Euro Rundfunkgebühren in seiner Steuererklärung geltend zu machen – doch das Finanzamt lehnte den Antrag ab. Der Bund der Steuerzahler hat nun eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
Fällt das Urteil zugunsten der Kläger aus, könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe eingestuft werden. Die Ersparnis würde dann vom Einkommenssteuersatz abhängen: Wer 20 Prozent zahlt, könnte etwa 44 Euro pro Jahr sparen, bei 30 Prozent wären es rund 66 Euro, und Spitzenverdiener mit 45 Prozent könnten fast 93 Euro jährlich zurückerhalten.
Das Ergebnis könnte Präzedenzfallcharakter haben und es anderen ermöglichen, ähnliche Abzüge in künftigen Steuererklärungen geltend zu machen. Ein Sieg vor Gericht würde eine Wende in der steuerlichen Behandlung der Rundfunkgebühr bedeuten. Millionen gebührenzahlende Haushalte könnten dann ihre zu versteuernden Einkünfte um den gezahlten Betrag mindern. Die endgültige Entscheidung liegt beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.






