Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einnahmeverluste von 70 Prozent
Birgitt OttoKomponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einnahmeverluste von 70 Prozent
Der Komponist Peter Ruzicka geht rechtlich gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, vor. Er wirft ihr vor, dass die geplanten Reformen die Einnahmen von Komponisten um 70 Prozent kürzen und die Zukunft der ernsten Musik gefährden würden. Im Mittelpunkt des Streits stehen Änderungen, über die auf der GEMA-Mitgliederversammlung im Mai 2026 abgestimmt werden soll.
Ruzicka hat beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht. Sein Ziel ist es, die Reform der Kulturförderung vor der Abstimmung zu stoppen. Er argumentiert, dass die geplanten Änderungen nicht ausreichend begründet seien und irreparable Schäden verursachen würden.
Laut Ruzicka würden die Reformen das durchschnittliche Jahreseinkommen der Komponisten um 70 Prozent verringern. Er warnt, dass geringere Tantiemen es neuen Komponisten erschweren würden, das Stimmrecht zu erlangen. Der Deutsche Komponistinnen- und Komponistenverband sowie interne GEMA-Daten scheinen seine Behauptungen zu stützen.
Der Komponist wirft der GEMA zudem vor, gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen. Seiner Ansicht nach schränken die Reformen den Marktzugang für ernste Musik unfair ein. Um die Abstimmung zu verhindern, drängt Ruzicka auf ein sofortiges Missbrauchsverfahren und einstweilige rechtliche Maßnahmen.
Die Abstimmung über die GEMA-Reform ist für den 6. und 7. Mai 2026 angesetzt. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, könnten sie die Einnahmen der Komponisten drastisch reduzieren. Mit seiner Klage will Ruzicka die Reformen verhindern, bevor sie in Kraft treten.






