Kündigung wegen geschlechtergerechter Sprache: Landesarbeitsgericht entscheidet über Präzedenzfall
Birgitt OttoKündigung wegen geschlechtergerechter Sprache: Landesarbeitsgericht entscheidet über Präzedenzfall
Ein Rechtsstreit über geschlechtergerechte Sprache in amtlichen Dokumenten wird nächste Woche vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt. Im Mittelpunkt steht eine Frau, die gekündigt wurde, weil sie sich weigerte, eine solche Sprachform in ihrer Arbeit zu verwenden. Ihr Arbeitgeber, eine Bundesbehörde, hatte ihr zuvor mehrfach Abmahnungen erteilt, bevor ihr Vertrag aufgelöst wurde.
Die Frau hatte zunächst eine Klage gegen ihre Kündigung gewonnen. Die Bundesbehörde, die dem Bundesverkehrsministerium untersteht, legte jedoch Berufung ein. Dadurch wird der Fall nun in der anstehenden Verhandlung neu aufgerollt.
Die Behörde hatte die Mitarbeiterin vor ihrer Entlassung mehrfach verwarnt. Laut Angaben der Verantwortlichen verstieß ihre Weigerung, geschlechtergerechte Sprache anzuwenden, gegen interne Arbeitsrichtlinien. Seit Oktober 2023 erlauben deutsche Gerichte zwar zunehmend solche Formulierungen in offiziellen Schriftstücken, haben sie aber nicht verbindlich vorgeschrieben. Mehrere verwaltungsrechtliche Entscheidungen betonen, dass Behörden geschlechtergerechte Begriffe nutzen dürfen – sofern Verständlichkeit und Barrierefreiheit gewahrt bleiben.
Helge Heegewaldt, der Präsident der Bundesbehörde, bringt politisches Erfahrung mit: Bevor er sein aktuelles Amt antrat, arbeitete er für mehrere CDU-Abgeordnete im Bundestag.
Das Landesarbeitsgericht muss nun entscheiden, ob die Kündigung rechtmäßig war. Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie geschlechtergerechte Sprache im öffentlichen Dienst durchgesetzt wird. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.